TOP 15.1

Ein Bürger fragt, ob die Fa. Büchter Schieferton Rücklagen für den Rückbau/die Rekultivierung bildet, welche insolvenzgesichert sind.

LSBD Greife entgegnet, dass dieses eine Angelegenheit des Landkreises als Genehmigungsbehörde ist.

Sein Kenntnisstand ist aber, dass die Rekultivierung parallel zum Abbau zu erfolgen hat.

 

TOP 15.2

Ein Bürger erkundigt sich, ob in der DGA ein reiner Sportboden oder ein Mehrzweckboden verlegt wird.

LSBD Greife antwortet, dass die DGA im baurechtlichen Sinne keine Versammlungsstätte ist, was auch deutlich höhere Auflagen bei der Sanierung bedeutet hätte.

Insofern wird ein Linoleumboden verlegt, welcher bei außersportlichen Veranstaltungen sinnvollerweise

schon abgedeckt werden sollte, so wie es bislang in der DGA auch gehandhabt wurde.

 

15.3

Ein Bürger schlägt vor, die Einbahnstraße zum Friedhof in Achmer für den Fahrradverkehr in beide Verkehrsrichtungen freizugeben und hierauf durch ein entsprechendes Zusatzschild hinzuweisen.