Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Ein 1382 Meter langes Teilstück der Kreisstraße 165 in der Ortsdurchfahrt Achmer, beginnend am Kreisverkehrsplatz L 77 (Westerkappelner Straße)/ K 165 (Gehnstraße), und endend am Kreisverkehrsplatz K 102 (Neuenkirchener Straße)/ K 165 (Nord/Gehnstraße), bestehend aus den Flurstücken 14/419 der Flur 12, und 14/241 der Flur 14, beide Gemarkung Achmer,  wird ab sofort folgendermaßen benannt:

-          Vorschlag 1: „Zu den Südhöfen“

-          Vorschlag 2: „An den Südhöfen“

 

 

Die Anliegerin Frau Südhoff teilt mit, dass die Familie nicht damit einverstanden sei, wenn nun der gesamte Bereich der K 165 vom Kreisel Westerkappelner Straße bis Kreisel Neuenkirchener Straße umbenannt werden soll.

Ausreichend sei aus Sicht der Familie Südhoff eine Umbenennung ab dem Bühner Bach bis zum Kreisel Neuenkirchener Straße, da der davor liegende Siedlungsbereich nichts mit der Bezeichnung „Zu den Südhöfen“ zu tun hat.   

Fraglich sei zudem, welche Kosten durch die Umbenennung auf die Familie für notwendige Adressänderungen etc. zu kommen. 

 

Da diese Bedenken für die Ortsratsmitglieder nun unvorbereitet kommen, beantragt ORM Kaden, die Beschlussvorlage zurückzustellen und in der nächsten Sitzung des Ortsrates erneut darüber zu beraten.

 

Abstimmungsergebnis: 12 dafür

                                             0 dagegen

                                             0 Enthaltungen