Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Ein Teilbereich der Straße „Am Hasenkamp“, eingetragen im Straßenbestandsverzeichnis von Achmer unter der Nummer 7 (2), bestehend aus Teilen der Flurstücke 382/1, 377/1, 376/1, 375, 357/1 und 356, alle Gemarkung Achmer, Flur 1, wird gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) beginnend im Norden ab der östl. Grenze des Flurstücks 352, Flur 1, Gemarkung Achmer, und im Süden endend am Flurstück 271, Flur 26, Gemarkung Achmer, vollständig eingezogen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 12 dafür

                                            0 dagegen

                                            0 Enthaltungen