Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Am Markt“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

  1. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2 a BauGB wird abgesehen.

 

  1. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird vorgenommen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Lageplan dargestellt.

 

  1. Die rechtskräftigen Bebauungspläne „Innenstadt I, Nr. 131“ und „Innenstadt II, Nr. 132“ sollen in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 173 „Am Markt“ außer Kraft gesetzt werden.

 

 

 


RM Quebbemann regt an, den Geltungsbereich nur auf den Bereich der Bebauung zu beschränken. Es sollten zwei separate Bereiche gebildet werden, um die Kosten genau abgrenzen zu können.

Die SPD Faktion ist der Meinung, dass nach Fertigstellung der Bebauung eine Neugestaltung des gesamten Marktplatzes erfolgen sollte.

Lt. LSBD Greife ist eine differenzierte  Kostenzuordnung zwischen Bauvorhaben und der anteiligen Marktplatzumgestaltung möglich, ohne den Geltungsbereich zu splitten.

 

Abstimmung über den Antrag von RM Quebbemann den Geltungsbereich in zwei Teile aufzuteilen:

 

Abstimmungsergebnis:                          3 Stimmen dafür

         8 Stimmen dagegen

         0 Enthaltungen                                       

 

 

Abstimmung über die Vorlage WP 16-21/0702:

 

Abstimmungsergebnis:                          8 Stimmen dafür

         3 Stimmen dagegen

         0 Enthaltungen