Beschlussvorschlag:

 

Im Falle eines Genehmigungsantrages wird die Herstellung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Aussicht gestellt.

 

Im Rahmen des Genehmigungsantrages ist für den gesamten Abbaubereich einschließlich der bereits abgebauten Flächen ein Rekultivierungsplan vorzulegen. Ebenfalls ist im Rahmen einer Hydrogeologischen Untersuchung der Nachweis darüber zu erbringen, dass mit dem Abbauerweiterung kein Grundwasser angeschnitten wird.


Abstimmungsergebnis:                                                 Einstimmig