Sitzung: 19.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0697
Beschlussvorschlag:
Im Falle eines
Genehmigungsantrages wird die Herstellung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in
Aussicht gestellt.
Im Rahmen des Genehmigungsantrages ist für den gesamten Abbaubereich einschließlich der bereits abgebauten Flächen ein Rekultivierungsplan vorzulegen. Ebenfalls ist im Rahmen einer Hydrogeologischen Untersuchung der Nachweis darüber zu erbringen, dass mit dem Abbauerweiterung kein Grundwasser angeschnitten wird.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig