Beschluss: einstimmig mit Änderungen angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Auf dem Diek“ wird beschlossen. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des BBP Nr. 86 „Auf dem Diek“ und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
  3. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt. 
  4. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 86 „Auf dem Diek“ soll im Geltungsbereich der vorliegenden 1. Änderung außer Kraft gesetzt werden.

 

 


RM Görtemöller teilt dem Ausschluss mit, dass die  vorliegende Planung vom Ortsrat Schleptrup einstimmig mitgetragen wird.

 

Die Fraktion B 90 / Die Grünen werden zukünftig in allen neuen Baugebieten folgende Anträge stellen:

 

  1. In den Bebauungsplan ist eine Festsetzung aufzunehmen, die die Gestaltung der Vorgärten in Form von Schotter-/Steinbeeten ausschließt.
  2. Die Gebäude sind verpflichtend mit Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen  auszustatten . Die Planung ist im Abgleich mit dem Solarkataster des Landkreises Osnabrück auszuführen.

 

RM Quebbemann macht den Vorschlag, die Versiegelung über die Festsetzung der GRZ zu regeln.

Vors. Bergander hält fest, dass eine entsprechende Festsetzung, dass Steingärten auf die GRZ anzurechnen sind, in den Bebauungsplan aufgenommen wird.

 

RM Riepe regt an, eine gewisse Mietpreisbindung bei  40 % der Wohnungen vorzusehen.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage WP 16-21/0653 mit der Ergänzung, dass Schotter-/Steinbeete auf die GRZ anzurechnen sind, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 Einstimmig