1.       Eine Bürgerin möchte wissen, warum auf die Anfrage ihres Anwalts nicht geantwortet wurde. Sie bittet um schriftliche Beantwortung, warum ihr Zaun, der auf ihrem Grundstück steht, von Seiten der Stadt abgerissen werden soll.

 

                LSBD Greife erklärt, dass ein ausführliches Gespräch mit dem Sohn und dem Rechtsanwalt          geführt worden sei, bei dem keine Fragen offen geblieben sind. Er erinnert daran, dass die Bürgerin vor dem Amtsgericht Bersenbrück einen Prozess verloren und dennoch rechtswidrig auf                städtischem Grund einen Zaun errichtet habe. Da die Auflage des Gerichts, Rückbau des   rechtswidrig errichteten Zaunes, nicht durch die Bürgerin erfüllt wurde, muss die Stadt Bramsche                 den Rückbau nun per Vollstreckung vornehmen lassen.

 

2.       Ein Bürger berichtet, dass in einigen Baugebieten u.a. die Regelung besteht, dass die Grundstückseinfahrten maximal 5 m breit sein dürfen. In allen diesen Baugebieten würden sich jedoch nicht alle daran halten. Er habe ein Grundstück im Baugebiet 159, Stapelberger Weg, und nun hätten betroffene Eigentümer dort eine Rückbauverfügung vom Landkreis Osnabrück erhalten. Er habe noch nicht gehört, dass auch Eigentümer aus den anderen Baugebieten angeschrieben worden wären und möchte wissen, warum nur die Grundstückseigentümer am Stapelberger Weg eine Rückbauverfügung erhalten haben.

               

                LSBD Greife erklärt dazu, dass ein späterer verkehrsberuhigter Ausbau erschwert wird, wenn   die vorgeschriebene Einfahrtsbreite nicht eingehalten wird, da dann ggfs. keine Einbauten in der    Straße mehr erfolgen können. Bei den Grundstücken, bei denen Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind, ist der Landkreis Osnabrück tätig geworden. Von städtischer Seite wurde geprüft, ob Befreiungen ausgesprochen werden konnten. Dies konnte bei einigen Grundstücken erfolgen, bei einigen Grundstücken sei das jedoch nicht möglich gewesen. LSBD Greife bestreitet nicht, dass auch in anderen Baugebieten Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, gibt aber auch zu bedenken, dass die Stadt Bramsche keine Bauaufsichtsbehörde ist. Es bestehe nicht die Möglichkeit, von Seiten der Stadt alle Baugebiete regelmäßig abzufahren und zu kontrollieren. Die Stadt Bramsche bietet jedoch Beratung darüber an, was und wie gebaut werden darf. Diese Beratung müsse aber auch angenommen werden. Die Stadt müsse sich nicht für das Verwaltungshandeln anderer Behörden rechtfertigen, wenn Bauherren ohne entsprechende Baugenehmigung bauen und die Bauaufsichtsbehörde im Nachgang für die ungenehmigten Bauten einen Rückbau fordert.