Herr Langelage gibt einen Überblick über den „DigitalPakt Schule“ des Landes Niedersachsen. Eine Übersicht liegt den Ausschussmitgliedern vor und ist dem Protokoll beigefügt. Für die zehn Bramscher Schulen betrage die maximale Fördersumme 812.465,00 Euro. Entsprechende Förderanträge könnten bis zum 16.05.2023 gestellt werden, danach erlösche der Anspruch auf Förderung.

Zur Umsetzung des „DigitalPakt Schule“ sei eine städtische Projektgruppe gegründet worden. Diese werde die Thematik aufarbeiten mit dem Ziel, förderfähige Mittel für einzelne Schulen abzurufen.

Herr Riepe erkundigt sich, ob hierfür im städtischen Haushalt Mittel zu veranschlagen seien.

Herr Langelage antwortet, kurzfristig sei eine überplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2019 notwendig, damit eine Bedarfsanalyse eines externen Anbieters beauftragt werden könne.

Herr Beinke fragt nach, ob es sich um eine einmalige Förderung handele.

Herr Langelage bestätigt, dass es sich um eine einmalige Förderung handele. Er verweist für kommende Jahre auf Kosten für die Unterhaltung und Betreuung der digitalen Ausstattung an Schulen.

ESTR Willems nennt die steigenden Support-Kosten des Vereins für Netzwerkbetreuung in der Region Osnabrück e.V., welcher die städtischen Schulen betreue.

Herr Beinke erläutert, die digitale Nutzung an Schulen ändere das Lernen von Grund auf. Bestehende Lehrkonzepte würden sich ändern, neue Konzepte müssten getestet werden.

Frau Otte-Becker berichtet, dass die Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Medien geschult würden.  Die Nutzung der digitalen Medien erfordere grundsätzliche konzeptionelle Überlegungen der Schulen.

ESTR Willems weist darauf hin, dass die digitale Infrastruktur der Schulen förderfähig sei, nicht die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten.

Herr Langelage ergänzt, vorrangig sei der Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Schulen. Hier seien hohe technische Standards umzusetzen, die Kosten dafür könnten derzeit noch nicht ermittelt werden. Die weiterführende Medienentwicklung an den Schulen werde vom Schulträger begleitet.

Herr Müller erläutert, die Ziele des Förderprogramms seien sehr ambitioniert. Es sei ein hoher technischer Standard vorgesehen, die vorhandene geschaffene digitale Infrastruktur sei dafür wahrscheinlich nicht mehr ausreichend. Diese Kosten müssten ermittelt werden.

ESTR Willems teilt mit, dass bereits im laufenden Jahr 2019 die Voraussetzung geschaffen werden solle, mit den Planungen zu beginnen. Es sei beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2019 eine außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 70.000,00 Euro im Haushalt zu veranschlagen, damit noch im laufenden Jahr Planungsaufträge vergeben werden könnten. Diese Vorlage werde direkt dem Verwaltungsausschuss vorgelegt, um keine Zeit zu verlieren. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe sei gegeben. Diese Ausgaben seien durch die Förderrichtlinie gedeckt. Es sei das Ziel, dass im Jahr 2020 Planungsergebnisse vorlägen und die Umsetzung beauftragt werden könne.

Herr Sieksmeyer erkundigt sich, ob nur Infrastrukturmaßnahmen gefördert würden oder auch Fortbildungsmaßnahmen.

ESTR Willems antwortet, dass Fortbildungsmaßnahmen nicht Gegenstand der Förderrichtlinie seien.

Herr Sieksmeyer fragt, ob Fortbildungsmaßnahmen für die Schulen kostenpflichtig und aus dem Schulbudget zu zahlen seien oder ob es entsprechende Angebote der Landesschulbehörde gebe.

Frau Otte-Becker erläutert, die Landesschulbehörde biete Fortbildungsmaßnahmen an. Sollten Kosten entstehen, würden diese aus den Landesmitteln beglichen.

Herr Busch möchte wissen, ob bereits begonnene digitale Maßnahmen noch rückwirkend gefördert werden könnten.

Herr Langelage erläutert, dass die Projektgruppe dies prüfen werde. Er gibt allerdings zu bedenken, dass die bereits durchgeführten Maßnahmen unter Umständen nicht dem Standard der Förderrichtlinie entsprechen würden.

Frau Wittemann begrüßt den DigitalPakt Schule, welcher einheitliche Standards in die Schulen bringe.

Sie sei froh über die Ausstattung der Klassenräume mit Beamern, bevorzuge jedoch die Arbeit mit

White-Boards, welche wesentlich besser digitale Möglichkeiten bieten würden.

 

Herr Furche teilt mit, dass zur nächsten Sitzung des Ausschusses eine Vorlage zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken erstellt werde. Die Straßen „Vördener  Damm“ und  „Schleptruper Straße“, soweit sie im Ortteil Epe liegen, würden Überschneidungsgebiet der „Honigmoor-Schule Epe“ und der Schule „Im Sande“. Damit sei den Eltern mit dortigem Wohnsitz eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Grundschulen gegeben.

 

Weiterhin informiert Herr Furche, dass zum Schuljahr 2019/20 die Niedersächsische Landesschulbehörde wieder für die Beschulung der Kinder in der LAB zuständig sei. Die Beschulung werde in der LAB von der Hauptschule Bramsche und der Grundschule Hesepe durchgeführt. Die vorhandene Ausstattung der Räumlichkeiten werde genutzt, fehlende Ausstattung könne ergänzt werden.

Frau Eggemann erläutert für die Hauptschule, dass derzeit 60 Kinder vormittags in zwei Räumen von zwei Kollegen/innen unterrichtet würden. Die Bildungskenntnisse der Kinder seien sehr unterschiedlich und eine Herausforderung. Weiterhin gäbe es organisatorische Probleme hinsichtlich der Ausstattung der Kinder mit Arbeitsmaterialien. Laut Aussage der Landesschulbehörde sei der Schulträger hierfür zuständig.

Herr Furche gibt an, die Landesschulbehörde habe mitgeteilt, dass sie den Schülern/innen ein sogenanntes „Starterpaket“ zur Verfügung stellen werde. Bislang sei ihm nicht bekannt, dass dies nicht erfolgt sei.

Frau Hennig  kann nicht nachvollziehen, warum die Ausstattung mit dem „Starterpaket“ bislang nicht erfolgt sei. An den Kosten dürfe es nicht scheitern, der Schulträger solle sich dagegen wehren.

Frau Wittemann möchte wissen, wie lange sich die Kinder in der LAB aufhalten.

Frau Eggemann antwortet, dass die derzeitige Verweildauer bei vier bis sechs Wochen liegt.

Herr Riepe erkundigt sich, ob die Schüler/innen gemeinsam oder nach Jahrgängen beschult würden.

Frau Eggemann erklärt, dass die Kinder im Alter von 10 bis 17 Jahren in drei Altersgruppen gegliedert seien und der Unterricht den Altersgruppen angepasst werde.

Herr Sieksmeyer fragt nach der fehlenden Ausstattung zur Unterrichtsversorgung und was vom Schulträger angeschafft werden solle.

Frau Eggemann antwortet, dass zugesagte „Starterpaket“ sei erforderlich um effektiv arbeiten zu können.

ESTR Willems stellt fest, es liege die schriftliche Zusage vor, dass dieses „Starterpaket“ von der LAB finanziert werde. Zusätzliche fehlende Ausstattung werde vom Schulträger ergänzt.

Weiterhin möchte ESTR Willems wissen, unter welchen Bedingungen sich der Unterricht in der LAB gestalte. Früher seien speziell geschulte Lehrkräfte in der LAB tätig gewesen. Er fragt nach, ob diese Lehrkräfte wieder abgeordnet oder neue Lehrkräfte tätig seien.

Frau Eggemann antwortet, dass es sich um neue Lehrkräfte handele. Lediglich eine Lehrkraft habe eine Zusatzausbildung, alle anderen Lehrkräfte nicht.

Frau Hennig hält die räumliche Situation der Beschulung für untragbar. Ein zusätzlicher Raum sei notwendig. Sie bietet vormittags die Nutzung der Begegnungsstätte in der LAB an.

Herr Riepe regt an, die Kosten für die Anschaffung der „Starterpakete“ seitens der Stadt Bramsche zu übernehmen, falls sich die Klärung der Anschaffung seitens der LAB weiter verzögere.

Herr Busch plädiert ebenfalls für eine Eigeninitiative der Stadt, falls die LAB ihrer Verpflichtung zur Anschaffung der „Starterpakete“ nicht nachkomme.

Frau Stuckenberg erklärt, dass eine Unterstützung mit ehrenamtlichen Kräften vorstellbar sein. Dies solle bei Bedarf besprochen werden.

Frau Wittemann erkundigt sich nach der Anzahl der Kinder im Grundschulalter in der LAB.

Herr Furche teilt mit, dass etwa 60 Kinder im Grundschulalter in zwei Klassen beschult würden.