Beschlussvorschlag:

 

Es wird beabsichtigt, gemäß § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) die nachfolgend genannten Wegeflächen im Ortsteil Sögeln vollständig einzuziehen:

  1. Ein Teilbereich (175 Meter) des Weges Nr. 23, (Schwankhausweg), bestehend aus dem Flurstück 19/3 und einem Teil des Flurstücks 107/1, beide Flur 6, Gemarkung Sögeln
  2. Ein Teilbereich (169 Meter) des Weges Nr. 45, (Ekelweg), bestehend aus dem Flurstück 72/3, Flur 4, Gemarkung Sögeln
  3. Jeweils ein ca. 356m² und 316m² großer Teilbereich (Randstreifen) des Weges Nr. 10, (Wittkopstraße), bestehend aus dem Flurstück 105/92, Flur 8, Gemarkung Sögeln
  4. Ein Teilbereich (169 Meter) des Weges Nr. 31, (Grevivelweg), bestehend aus dem Flurstück 87, Flur 8, Gemarkung Sögeln. Die beigefügten Planausschnitte sind Bestandteil des Beschlusses.

 


 

Abstimmungsergebnis:                 8 Stimmen dafür

                                                                0 Stimmen dagegen

                                                                0 Enthaltungen