Beschlussvorschlag:
Es wird beabsichtigt, gemäß § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) die nachfolgend genannten Wegeflächen im Ortsteil Sögeln vollständig einzuziehen:
- Ein Teilbereich (175 Meter) des Weges Nr. 23, (Schwankhausweg), bestehend aus dem Flurstück 19/3 und einem Teil des Flurstücks 107/1, beide Flur 6, Gemarkung Sögeln
- Ein Teilbereich (169 Meter) des Weges Nr. 45, (Ekelweg), bestehend aus dem Flurstück 72/3, Flur 4, Gemarkung Sögeln
- Jeweils ein ca. 356m² und 316m² großer Teilbereich (Randstreifen) des Weges Nr. 10, (Wittkopstraße), bestehend aus dem Flurstück 105/92, Flur 8, Gemarkung Sögeln
- Ein Teilbereich (169 Meter) des Weges Nr. 31, (Grevivelweg), bestehend aus dem Flurstück 87, Flur 8, Gemarkung Sögeln. Die beigefügten Planausschnitte sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 8 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen