LSDB Greife teilt mit, dass die Familie Igel beabsichtigt, einen Flächenpool für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf eigenen  Flächen anzulegen. Vertreter der Bauverwaltung sind mehrfach vor Ort gewesen, die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises ist eingebunden. Das Projekt soll Vertretern des Fachausschusses in einem Termin am  11.09.2019 um 17:00 Uhr vorgestellt werden.

 

RM Rothert regt an, die ebenfalls am 11.09.2019 stattfindende Sitzung des Sozialausschusses etwas nach hinten zu verschieben.

 

LSBD Greife  sichert zu sich darum zu kümmern und den Ausschussmitgliedern zeitnah eine Einladung zukommen zu lassen.

 

Zudem teilt LSBD Greife mit, dass die Bauverwaltung die Erarbeitung des neuen FNP ausgeschrieben hat. Insgesamt 10 Planungsbüros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Verwaltung plant ein Vergabegespräch in der 45. KW, analog den Gesprächen, die vor der Beauftragung des Sanierungsträgers geführt wurden. Die Verwaltung bittet um Nennung jew. eines Vertreters aus den Fraktionen. Der exakte Termin wird in der 43. KW benannt.

Die Verwaltung schlägt dem Fachausschuss im Zusammenhang mit der Erarbeitung des VEP eine Informationsfahrt nach Nordhorn am 03.09.2019 vor. Die Stadt Nordhorn hat dem Fahrradverkehr seit Jahren Vorrang im Stadtverkehr eingeräumt. Bei einem Termin vor Ort sollen Beispiele gezeigt werden, zudem soll die Stadt per Fahrrad befahren werden. Der Termin findet ab 14.00 Uhr in Nordhorn statt, Einladung folgt.

Die Firma Dallmann hat nunmehr den bereits für das vergangene Jahr avisierten Antrag nach BImSchG zur Änderung der Baustoff-Recyclinganlage auf dem Betriebsgelände an der Vördener Straße 70 eingereicht. Der BImSchG-Antrag steht im Zusammenhang mit den bereits genehmigten Veränderungen an der Entwässerungssituation. Geplant ist eine Erhöhung der Lagermenge gefährlicher Abfälle von 2.500 to auf 10.000 to Gesamtkapazität, eine Erweiterung der bestehenden Halle und eine Verlegung der Aufbereitung (dies betrifft fir Brech- und Mischanlage) in eine geschlossene Halle. Den Ausschussmitgliedern ist bekannt, dass es sich bei den bezeichneten „gefährlichen Abfällen“ um kohlenteerhaltige Bitumengemische handelt, die in größeren Mengen als bisher anfallen und deshalb einer Zwischenlagerung bedürfen. Die bisher genehmigten Durchsatzmengen von 256.000 to/a werden nicht verändert. Eine Kurzbeschreibung des Antrages wird dem Protokoll beigefügt. Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 99 „Südlich des Mittellandkanals“. Das geplante Vorhaben ist in diesem Bebauungsplan zulässig. Die Frage eines Einvernehmens der Stadt stellt sich in diesem Fall nicht, aus diesem Grund erfolgt lediglich eine Information im Fachausschuss über dieses Vorhaben. Die Antragsunterlagen werden aber noch öffentlich ausgelegt, der Termin wird in der Presse bekannt gegeben.