Beschlussvorschlag:

 

Die für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten zu entrichtende Entgelte werden gemäß der Anlage zu dieser Vorlage festgesetzt.

 


RM Hennig trägt den Inhalt der Beschlussvorlage 16-21/0613 vor.

RM Riepe stellt klar, dass seine Fraktion grundsätzlich dafür ist, Bildung vom Kindergarten bis zum Studium von Kosten für die Eltern frei zu stellen. Allerdings sei ihnen auch bewusst, dass eine Kommune immer mehr Aufgaben übertragen bekomme, ohne dafür finanzielle Mittel zu erhalten. Hinsichtlich der nunmehr erfolgten Staffelung der Kostenbeiträge hätte sich seine Fraktion noch mehr Aufteilungen gewünscht, kann sich jedoch mit den vorgeschlagenen Einkommensstufen einverstanden erklären. Das vorrangige Ziel sei es, dass alle Kinder die Möglichkeit haben, die Kindertagesstätte zu besuchen. Seine Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

 

RM von Dreele ist der Meinung, dass eine einkommensabhängige Staffelung nicht zwingend eine Erhöhung für die besserverdienenden Eltern erfordere. Das „Gute Kita-Gesetz“ spreche nicht davon, dass nur einkommensschwache Eltern entlastet werden sollen, sondern alle Eltern. RM von Dreele spricht sich dafür aus, dass jedes Kind für gleiche Beiträge, die gleiche Leistung erhalten soll. Ihre Fraktion ist der Meinung, dass eine Staffelung lediglich nach „unten hin“ erfolgen sollte. Sie erläutert ausführlich die Gründe, warum ihre Fraktion der Vorlage nicht zustimmen wird.

 

RM Marewitz erklärt, dass die Staffelung nach dem Sozialgesetzbuch vorgeschrieben sei und hält die Erhöhung für sehr moderat und den Verwaltungsaufwand für eher gering. Im Grunde müssen weiterhin alle Kita-Plätze subventioniert werden, aber auf den Elternbeitrag von 600.000,00 Euro könne die Stadt nicht verzichten. Sie erläutert weiterhin, warum ihre Fraktion der Vorlage zustimmen wird.

 

RM Bergmann  erklärt anhand eines Rechenbeispiels, dass durch die vorgeschlagenen Entgelte die Geringverdiener begünstigt werden. Die Normalverdiener würden dadurch nicht mehr bezahlen. Er ist der Meinung, dass die neue Regelung sehr sozial sei.

 

RM Quebbemann hält das Gute-Kita-Gesetz nicht für gut, da es in Bramsche mit den vorgeschlagenen Entgelten dazu führen würde, dass viele Eltern mehr Beiträge zahlen müssten, als vorher. Es sei nicht zwingend erforderlich eine Staffelung nach Einkommen vorzunehmen, zumal es einen erhöhten Verwaltungsaufwand erfordere, die Nachweise zu prüfen. Er der Meinung ist, dass nicht alle Familien Steuererklärungen vorlegen können. RM Quebbemann hält es nicht für eine maßvolle Erhöhung, wenn es in manchen Konstellationen um eine Kostensteigerung von 134,00 € gehe. RM Quebbemann erläutert anhand von Beispielen, warum der zu erwartende Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu dem angestrebten Nutzen steht und ergänzt den Wortbeitrag von RM von Dreele, um nochmals zu verdeutlichen, warum die vorgeschlagene Staffelung der Kindergartenbeiträge für viele Familien nicht gerecht ist.

 

RM Hennig gibt zu bedenken, dass die Staffelung der Beiträge an die Tagespflege angelehnt ist. Bei dieser sei es schon seit langer Zeit ein normaler Ablauf, dass das Einkommen bis ins kleinste Detail nachgewiesen werden muss. Sie kann nicht nachvollziehen, warum das bei Krippenplätzen nicht so sein darf. Weiterhin hält sie den genannten Arbeitsaufwand von ca. 50 Stunden für sehr realistisch, da auch diese Zahlen mit der Tagespflege vergleichbar sind, da es dabei ungefähr um die gleiche Anzahl von Kindern geht. Insgesamt hält sie den errechneten durchschnittlichen Beitrag für sehr gerecht.

 

RM Kiesekamp spricht die einzelnen von RM Quebbemann angesprochen Punkte an und erläutert seine Sicht dazu. Er ist der Meinung, dass die Stadt Bramsche gut damit beraten ist, die Staffelung der Entgelte in Kindertagesstätten auf den Weg zu bringen und ansonsten dafür zu sorgen, dass alle Kinder einen Betreuungsplatz erhalten.

 

RM Bergmann verdeutlicht nochmals anhand von Rechenbeispielen, von welchen Stundenlöhnen gesprochen wird. Er kann die Bedenken bezüglich vorzulegender Nachweise wie Lohnsteuerbescheide oder Gehaltsabrechnungen nicht nachvollziehen. Grundsätzlich ist er Meinung, dass es ganz normal ist, dass man Nachweise, welcher Art auch immer vorzulegen hat, wenn man Vergünstigungen beantragen möchte. Will man diese nicht vorlegen, dann muss man damit rechnen, dass man aufgrund fehlender Nachweise womöglich in eine ungünstige Stufe einsortiert wird.

 

RM Marius Thye erklärt ausführlich, warum aus seiner Sicht keine soziale Staffelung vorgeschrieben ist, er das dadurch notwendige Antragsverfahren in Bezug auf den Datenschutz kritisch sieht und warum er die vorgeschlagene Staffelung nicht für sozial hält. Die teilweise Senkung der Entgelte in Kindertagesstätten fördert seiner Meinung nach den Druck auf die Eltern, Kinder unter drei Jahren in die Betreuung geben zu müssen. Es könne dadurch die Durchsetzung des Wunsches gegenüber dem Arbeitgeber erschwert werden, dass man sein Kind selber zu Hause betreuen möchte. Es müsse sich gefragt werden, ob es wirklich das oberste Ziel sein sollte, die Zahl der unter Dreijährigen in Tagesstätten zu erhöhen. Es gebe unterschiedliche Gründe, warum ein kleines Kind betreut werden muss, es solle jedoch nicht nur darum gehen, möglichst viele Kinder unter drei Jahren zu betreuen. Grundsätzlich sei es wichtig eine hohe Betreuungsqualität zu erreichen. Dies würde einen Betreuungsschlüssel von 1 Betreuer zu 2-3 Kindern bedeuten. Tatsächlich sei es aktuell in Niedersachsen jedoch so, dass aus finanziellen Gründen lediglich die Mindestanforderungen geschaffen werden können. Derzeit müssen die mit der Betreuung beauftragten Personen bis zu 7,5 Kinder betreuen. Die Einrichtungen haben auch große Probleme Personal zu finden. Bei Senkung der Beiträge würde damit auch deren Druck steigen, die möglicherweise dann gestiegene Anzahl der Kinder qualitativ hoch betreuen zu können. Aus diesem Grunde hält RM Marius Thye die geplante Staffelung für unsozial, da sie dazu führt, dass die Betreuung in einer für die Kinder wichtigen prägenden Zeit aktuell nicht so gewährleistet werden kann, dass sie einer hohen Betreuungsqualität entspricht. Seine Fraktion möchte nicht die Wirtschaft dahingehend fördern, dass die Arbeitnehmer so schnell wie möglich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, da diese Politik zu Lasten der schwächsten Kinder gehe.

 

ESTR Willems erklärt, dass das Gute-Kita-Gesetz bzw. die Änderung des SGB VIII klar festlegt, dass die Beiträge zu staffeln sind. In der ursprünglichen Gesetzesänderung waren die zu berücksichtigen Kriterien noch eindeutiger und umfangreicher festgelegt. Als Kriterien für die nach wie vor zwingend vorgeschriebene Staffelung können nunmehr insbesondere das Einkommen der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit des Kindes berücksichtigt werden.  Es bestehen also kommunalpolitische Spielräume, ob z.B. eine Geschwisterermäßigung angeboten werden soll oder nicht. Ziehe man nun Rückschlüsse, dass vollständig auf die Berücksichtigung des Einkommens verzichtet werden könne, verfehle man den Sinn des Gesetzes, der eine Staffelung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bezwecke um soziale Aspekte  berücksichtigen zu können. ESTR Willems berichtet weiterhin, dass der Verwaltungsaufwand ganz bewusst sehr gering gehalten werde. Hier solle lediglich das Einstufungsverfahren durch Überprüfung des einfachsten Nachweises (Lohnsteuerbescheid) durchgeführt werden, so dass im Standardfall mit lediglich 10 Minuten Arbeitsaufwand zu rechnen sei. Der Einstufungsbescheid würde dann an den Kindergartenträger weitergeleitet werden, der das Beitragseinzugsverfahren durchführen wird. Der angesprochene Datenschutz werde dadurch gewahrt, dass lediglich die mit der Aufgabe betrauten Mitarbeiter der Stadt Bramsche, die Steuerbescheide zu sehen bekommen. Ansonsten sind jedoch auch die Mitarbeiter in den Verwaltungen der Kindergartenträger, die den Einstufungsbescheid erhalten werden, zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

 

Nach weiterer Diskussion, in denen bereits genannte Standpunkte nochmals verdeutlicht werden, erklärt ESTR Willems auf Nachfrage, dass die Eltern grundsätzlich freiwillig ihre Kinder in die Betreuung geben und sich damit mit den Voraussetzungen der Rahmenbedingungen einverstanden erklären. Es gebe allerdings auch einen Rechtsanspruch auf Krippenplätze, so wie sie Bund- und Landesgesetzgeber von den Mindeststandards definieren und für die die Kommunen keine ausreichende Finanzausstattung erhalten. Das Problem mit den Standards bzw. Mindestanforderungen kann daher auf kommunaler Ebene nicht gelöst werden.

 

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 21 Stimmen dafür

                                                                13 Stimmen dagegen

                                                                  2 Enthaltungen