Beschlussvorschlag:
Die für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten zu entrichtende Entgelte werden gemäß der Anlage zu dieser Vorlage festgesetzt.
RM Hennig trägt den Inhalt der Beschlussvorlage 16-21/0613 vor.
RM Riepe stellt klar,
dass seine Fraktion grundsätzlich dafür ist, Bildung vom Kindergarten bis zum
Studium von Kosten für die Eltern frei zu stellen. Allerdings sei ihnen auch
bewusst, dass eine Kommune immer mehr Aufgaben übertragen bekomme, ohne dafür
finanzielle Mittel zu erhalten. Hinsichtlich der nunmehr erfolgten Staffelung
der Kostenbeiträge hätte sich seine Fraktion noch mehr Aufteilungen gewünscht,
kann sich jedoch mit den vorgeschlagenen Einkommensstufen einverstanden
erklären. Das vorrangige Ziel sei es, dass alle Kinder die Möglichkeit haben,
die Kindertagesstätte zu besuchen. Seine Fraktion wird der Vorlage zustimmen.
RM von Dreele ist
der Meinung, dass eine einkommensabhängige Staffelung nicht zwingend eine
Erhöhung für die besserverdienenden Eltern erfordere. Das „Gute Kita-Gesetz“
spreche nicht davon, dass nur einkommensschwache Eltern entlastet werden
sollen, sondern alle Eltern. RM von Dreele spricht sich dafür aus, dass
jedes Kind für gleiche Beiträge, die gleiche Leistung erhalten soll. Ihre Fraktion
ist der Meinung, dass eine Staffelung lediglich nach „unten hin“ erfolgen
sollte. Sie erläutert ausführlich die Gründe, warum ihre Fraktion der Vorlage
nicht zustimmen wird.
RM Marewitz erklärt,
dass die Staffelung nach dem Sozialgesetzbuch vorgeschrieben sei und hält die
Erhöhung für sehr moderat und den Verwaltungsaufwand für eher gering. Im Grunde
müssen weiterhin alle Kita-Plätze subventioniert werden, aber auf den
Elternbeitrag von 600.000,00 Euro könne die Stadt nicht verzichten. Sie
erläutert weiterhin, warum ihre Fraktion der Vorlage zustimmen wird.
RM Bergmann erklärt anhand eines Rechenbeispiels, dass
durch die vorgeschlagenen Entgelte die Geringverdiener begünstigt werden. Die
Normalverdiener würden dadurch nicht mehr bezahlen. Er ist der Meinung, dass
die neue Regelung sehr sozial sei.
RM Quebbemann hält
das Gute-Kita-Gesetz nicht für gut, da es in Bramsche mit den vorgeschlagenen
Entgelten dazu führen würde, dass viele Eltern mehr Beiträge zahlen müssten,
als vorher. Es sei nicht zwingend erforderlich eine Staffelung nach Einkommen
vorzunehmen, zumal es einen erhöhten Verwaltungsaufwand erfordere, die
Nachweise zu prüfen. Er der Meinung ist, dass nicht alle Familien
Steuererklärungen vorlegen können. RM Quebbemann hält es nicht für eine
maßvolle Erhöhung, wenn es in manchen Konstellationen um eine Kostensteigerung
von 134,00 € gehe. RM Quebbemann erläutert anhand von Beispielen, warum
der zu erwartende Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu dem angestrebten
Nutzen steht und ergänzt den Wortbeitrag von RM von Dreele, um nochmals zu
verdeutlichen, warum die vorgeschlagene Staffelung der Kindergartenbeiträge für
viele Familien nicht gerecht ist.
RM Hennig gibt zu
bedenken, dass die Staffelung der Beiträge an die Tagespflege angelehnt ist.
Bei dieser sei es schon seit langer Zeit ein normaler Ablauf, dass das
Einkommen bis ins kleinste Detail nachgewiesen werden muss. Sie kann nicht
nachvollziehen, warum das bei Krippenplätzen nicht so sein darf. Weiterhin hält
sie den genannten Arbeitsaufwand von ca. 50 Stunden für sehr realistisch, da
auch diese Zahlen mit der Tagespflege vergleichbar sind, da es dabei ungefähr
um die gleiche Anzahl von Kindern geht. Insgesamt hält sie den errechneten
durchschnittlichen Beitrag für sehr gerecht.
RM Kiesekamp spricht
die einzelnen von RM Quebbemann angesprochen Punkte an und erläutert seine
Sicht dazu. Er ist der Meinung, dass die Stadt Bramsche gut damit beraten ist,
die Staffelung der Entgelte in Kindertagesstätten auf den Weg zu bringen und
ansonsten dafür zu sorgen, dass alle Kinder einen Betreuungsplatz erhalten.
RM Bergmann verdeutlicht
nochmals anhand von Rechenbeispielen, von welchen Stundenlöhnen gesprochen
wird. Er kann die Bedenken bezüglich vorzulegender Nachweise wie
Lohnsteuerbescheide oder Gehaltsabrechnungen nicht nachvollziehen.
Grundsätzlich ist er Meinung, dass es ganz normal ist, dass man Nachweise,
welcher Art auch immer vorzulegen hat, wenn man Vergünstigungen beantragen
möchte. Will man diese nicht vorlegen, dann muss man damit rechnen, dass man
aufgrund fehlender Nachweise womöglich in eine ungünstige Stufe einsortiert
wird.
RM Marius Thye erklärt
ausführlich, warum aus seiner Sicht keine soziale Staffelung vorgeschrieben
ist, er das dadurch notwendige Antragsverfahren in Bezug auf den Datenschutz
kritisch sieht und warum er die vorgeschlagene Staffelung nicht für sozial
hält. Die teilweise Senkung der Entgelte in Kindertagesstätten fördert seiner
Meinung nach den Druck auf die Eltern, Kinder unter drei Jahren in die
Betreuung geben zu müssen. Es könne dadurch die Durchsetzung des Wunsches
gegenüber dem Arbeitgeber erschwert werden, dass man sein Kind selber zu Hause
betreuen möchte. Es müsse sich gefragt werden, ob es wirklich das oberste Ziel
sein sollte, die Zahl der unter Dreijährigen in Tagesstätten zu erhöhen. Es
gebe unterschiedliche Gründe, warum ein kleines Kind betreut werden muss, es
solle jedoch nicht nur darum gehen, möglichst viele Kinder unter drei Jahren zu
betreuen. Grundsätzlich sei es wichtig eine hohe Betreuungsqualität zu
erreichen. Dies würde einen Betreuungsschlüssel von 1 Betreuer zu 2-3 Kindern
bedeuten. Tatsächlich sei es aktuell in Niedersachsen jedoch so, dass aus
finanziellen Gründen lediglich die Mindestanforderungen geschaffen werden
können. Derzeit müssen die mit der Betreuung beauftragten Personen bis zu 7,5
Kinder betreuen. Die Einrichtungen haben auch große Probleme Personal zu
finden. Bei Senkung der Beiträge würde damit auch deren Druck steigen, die
möglicherweise dann gestiegene Anzahl der Kinder qualitativ hoch betreuen zu
können. Aus diesem Grunde hält RM Marius Thye die geplante Staffelung
für unsozial, da sie dazu führt, dass die Betreuung in einer für die Kinder
wichtigen prägenden Zeit aktuell nicht so gewährleistet werden kann, dass sie
einer hohen Betreuungsqualität entspricht. Seine Fraktion möchte nicht die
Wirtschaft dahingehend fördern, dass die Arbeitnehmer so schnell wie möglich
wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, da diese Politik zu Lasten der
schwächsten Kinder gehe.
ESTR Willems erklärt,
dass das Gute-Kita-Gesetz bzw. die Änderung des SGB VIII klar festlegt, dass
die Beiträge zu staffeln sind. In der ursprünglichen Gesetzesänderung waren die
zu berücksichtigen Kriterien noch eindeutiger und umfangreicher festgelegt. Als
Kriterien für die nach wie vor zwingend vorgeschriebene Staffelung können
nunmehr insbesondere das Einkommen der Eltern, die Anzahl der
kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit
des Kindes berücksichtigt werden. Es
bestehen also kommunalpolitische Spielräume, ob z.B. eine Geschwisterermäßigung
angeboten werden soll oder nicht. Ziehe man nun Rückschlüsse, dass vollständig
auf die Berücksichtigung des Einkommens verzichtet werden könne, verfehle man
den Sinn des Gesetzes, der eine Staffelung unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Verhältnisse bezwecke um soziale Aspekte berücksichtigen zu können. ESTR Willems
berichtet weiterhin, dass der Verwaltungsaufwand ganz bewusst sehr gering
gehalten werde. Hier solle lediglich das Einstufungsverfahren durch Überprüfung
des einfachsten Nachweises (Lohnsteuerbescheid) durchgeführt werden, so dass im
Standardfall mit lediglich 10 Minuten Arbeitsaufwand zu rechnen sei. Der
Einstufungsbescheid würde dann an den Kindergartenträger weitergeleitet werden,
der das Beitragseinzugsverfahren durchführen wird. Der angesprochene
Datenschutz werde dadurch gewahrt, dass lediglich die mit der Aufgabe betrauten
Mitarbeiter der Stadt Bramsche, die Steuerbescheide zu sehen bekommen.
Ansonsten sind jedoch auch die Mitarbeiter in den Verwaltungen der
Kindergartenträger, die den Einstufungsbescheid erhalten werden, zur Einhaltung
des Datenschutzes verpflichtet.
Nach weiterer Diskussion, in denen bereits genannte Standpunkte
nochmals verdeutlicht werden, erklärt ESTR Willems auf Nachfrage, dass
die Eltern grundsätzlich freiwillig ihre Kinder in die Betreuung geben und sich
damit mit den Voraussetzungen der Rahmenbedingungen einverstanden erklären. Es
gebe allerdings auch einen Rechtsanspruch auf Krippenplätze, so wie sie Bund-
und Landesgesetzgeber von den Mindeststandards definieren und für die die
Kommunen keine ausreichende Finanzausstattung erhalten. Das Problem mit den
Standards bzw. Mindestanforderungen kann daher auf kommunaler Ebene nicht
gelöst werden.
RV Brinkhus lässt
über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 21
Stimmen dafür
13
Stimmen dagegen
2 Enthaltungen