Sitzung: 06.06.2019 Rat
BGM Pahlmann teilt
mit, dass der Nds. Landesrechnungshof
eine Überörtliche Kommunalprüfung
- Bewirtschaftung von Schulbudgets über kommunale Schulgirokonten – bei
der Stadt Bramsche vom 04. – 13.04.2018 und 10
weiteren Kommunen durchgeführt
hat. Die Prüfungsmitteilung liege nunmehr vor.
Gemäß § 5 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes ist der wesentliche Inhalt
der Prüfungsmitteilung dem Rat bekannt zu geben:
Die Prüfungshinweise des Nds. Landesrechnungshofes fielen überaus
positiv aus. Lediglich die „Vereinbarung über den Geldverkehr an den Schulen
der Stadt Bramsche“ aus dem Jahre 2003 sollte der neuen doppischen
Haushaltssystematik angepasst und in einigen Positionen erweitert werden. Dies
ist mittlerweile geschehen und wird/wurde mit den Schulleitungen kommuniziert.
Darüber hinaus wurde der Hinweis, die Kassenaufsicht auf den FB 3 zu übertragen
und damit auch eigene, stichprobenhafte Prüfungen durchzuführen, in Abstimmung
mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche umgesetzt.