BGM Pahlmann teilt mit, dass der Nds. Landesrechnungshof  eine Überörtliche Kommunalprüfung  - Bewirtschaftung von Schulbudgets über kommunale Schulgirokonten – bei der Stadt Bramsche vom 04. – 13.04.2018 und 10  weiteren  Kommunen durchgeführt hat. Die Prüfungsmitteilung liege nunmehr vor.

 

Gemäß § 5 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes ist der wesentliche Inhalt der Prüfungsmitteilung dem Rat bekannt zu geben:

 

Die Prüfungshinweise des Nds. Landesrechnungshofes fielen überaus positiv aus. Lediglich die „Vereinbarung über den Geldverkehr an den Schulen der Stadt Bramsche“ aus dem Jahre 2003 sollte der neuen doppischen Haushaltssystematik angepasst und in einigen Positionen erweitert werden. Dies ist mittlerweile geschehen und wird/wurde mit den Schulleitungen kommuniziert. Darüber hinaus wurde der Hinweis, die Kassenaufsicht auf den FB 3 zu übertragen und damit auch eigene, stichprobenhafte Prüfungen durchzuführen, in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche umgesetzt.