Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

1.    Der Bebauungsplan Nr. 174 „Gartenweg“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

2.    Die Aufstellung erfolgt im beschleunigen Verfahren gem. 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

3.    Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

4.    Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

5.    Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.

6.    Der genaue Geltungsbereich ist im beiliegenden Kartenabschnitt kenntlich gemacht.

 

LSBD Greife erläutert die Vorlage 626.

 

Die Fraktionen begrüßen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 „Gartenweg“, um für die beabsichtigte Wohnbebauung einige Rahmenbedingungen zu schaffen und ein geordnetes Nebeneinander der Wohnnutzung und des Saalbetriebes zu gewährleisten.

 

RM Pöppe bedauert es, dass der Bolzplatz verloren geht. Sie fragt, ob es von Seiten der Verwaltung oder des Ortsrates Engter Überlegungen gibt, den Jugendlichen eine andere Möglichkeit anzubieten.

Vors. Bergander erklärt, dass der Ortsbürgermeister bereits auf der Suche nach einer Alternative in der Nähe ist. Übergangsweise kann der Bolzplatz auf dem Gelände des TUS Engter genutzt werden.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage 626 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           11 Stimmen dafür

                                                0 Stimmen dagegen

                                                0 Enthaltungen