ORM Johannsmann ist mit der Antwort auf seine Bitte, den Anlieger zum Versetzen des Zauns auf die tatsächliche Grundstücksgrenze aufzufordern, nicht zufrieden.

Hier habe ein Anlieger zu Unrecht einen Zaun auf öffentlichen Grund errichtet. Er versteht nicht, warum es nicht möglich sein sollte, diesen Anlieger aufzufordern, diesen Zaun auf die Grenze seines Grundstücks zurückzusetzen.

 

OBM Kresin teilt die Auffassung von ORM Johannsmann. Er erläutert, dass Benutzer des bislang gewidmeten Weges nun das Waldgrundstück des anderen Anliegers nutzen würden, was dieser nicht möchte. Der Ortsrat wünscht daher, dass das ehemalige Wegegrundstück weiterhin im Eigentum der Stadt verbleibt, auch wenn es nicht mehr öffentlich gewidmet ist.