RM Bergander fasst die
TOP 13 und 13.1 zusammen und trägt den
Inhalt der Vorlage 16-21/0565 vor. Er macht deutlich, dass es bei der
Antragstellung um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aufgrund
notwendiger Instandsetzungsarbeiten bereits bestehender Straßen geht und nicht
um Ausbaubeiträge durch den Ausbau neuer Straßen. Die Vorlage wurde im
Fachausschuss nicht empfohlen.
RM
Sieksmeyer
beantragt für seine Fraktion die Vorlage zurück zu stellen, da die im Antrag
vorgeschlagene Gegenfinanzierung durch Steuermehreinnahmen oder durch die
Senkung der Kreisumlage seiner Meinung nach haushaltstechnisch nicht solide
ist. Die Mehreinnahme durch die Senkung der Kreisumlage wird bereits durch die
Kostensteigerung im Kitabereich aufgebraucht und auf zukünftige Steuermehreinnahmen
zu setzen, gleiche eher einem Glücksspiel. Sollte die Abschaffung der
Straßenausbaubeitragssatzung tatsächlich vorgenommen werden, wäre eine solide
Gegenfinanzierung seiner Meinung nach allein durch die Erhöhung der Grundsteuer
möglich, so dass die Allgemeinheit diese Kosten trägt. Da jedoch gegenwärtig
die Grundsteuergesetzgebung novelliert wird und noch nicht bekannt ist, welche
Belastungen auf die Bürger zukünftig zukommen, ist seine Fraktion der Meinung,
dass dieser Antrag zunächst zurück gestellt werden sollte. Der im Antrag
beschriebene Sanierungsstau wird durch die Unterstützung des
Straßenausbauprogramms von Seiten seiner Fraktion bestätigt. RM Sieksmeyer
sieht ebenfalls, dass Ausbaubeiträge für einige Anlieger erhebliche finanzielle
Härten darstellen. Seine Fraktion hält es für unverhältnismäßig, dass bei der
Stundung von Beitragsschulden derzeit ein Zinssatz von 6 % erhoben wird.
Notwendig wäre seiner Meinung nach eine langfristige Verrentungsmöglichkeit mit
einem Zinssatz für gegenwärtige Kommunalkredite von 1 – 1,5 %. Er hofft, dass der Landtag in
Hannover noch dieses Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschieden wird. Nach
den Novellierungen des Grundsteuergesetzes und
des Nds. Kommunalabgabengesetzes sowie der Erstellung des Straßenausbauprogramms
Bramsche sollte erneut über den vorliegenden Antrag der CDU Fraktion diskutiert
werden.
RM
Quebbemann
zitiert u.a. mit folgenden Worten "Straßenausbaubeiträge
sind ungerecht, streitanfällig, vielfach existenzgefährdend, verwaltungsaufwendig
und mit hohem politischem Ärger in Städten und Gemeinden behaftet. Sie sollten
abgeschafft werden" (Pressemitteilung
Nr. 5/2019 BdSt) den Vorsitzenden
des Bundes der Steuerzahler von Niedersachsen und Bremen, Herrn Bernhard
Zentgraf. Er geht weiter auf die e.g. Pressemitteilung ein und erklärt, dass
seine Fraktion den Grundsatz vertritt, dass niemand mehr als einmal für seine
Straße bezahlen muss, da auch die Allgemeinheit diese nutzt. Daher sollte die
Allgemeinheit auch für entstehende Kosten aufkommen. Seiner Meinung nach setzt das System
Fehlanreize, die dazu führen, dass die Stadt, auch aufgrund begrenzter
Ressourcen, die Unterhaltung im Zweifelsfall unterschiedlich vornimmt oder ganz
vernachlässigt. Letzten Endes müsse sich eine Verwaltung die Frage stellen, ob
kurz vor der Abgängigkeit einer Straße die Kosten noch als Unterhaltungskosten
aus dem Stadthaushalt übernommen werden oder durch einen Straßenausbau auf die
Anwohner umgelegt werden soll. Seine Fraktion ist der Überzeugung, dass nicht die
Anwohner einer Straße die Kosten übernehmen sollen, sondern die Allgemeinheit.
Zum Thema Kreisumlage und Gegenfinanzierung führt RM Quebbemann aus,
dass letztendlich durch die Senkung der Kreisumlage eine Summe von 1 Mio Euro
gespart worden ist, von der es seiner Meinung nach den Eindruck mache, dass
diese einfach so in den allgemeinen Haushalt einfließen solle. Es sei bislang
kein Nachtragshaushalt erstellt worden, in dem die gesparte Kreisumlage z.B.
für den Kitabereich verplant worden wäre. Grundsätzlich wäre somit auch für die
kommenden Jahre ausreichend Geld für eine solide Gegenfinanzierung vorhanden. RM
Quebbemann sieht keinen Zusammenhang zwischen der Novellierung der
Grundsteuergesetzgebung und der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung
und führt ausführlich seine Gründe dafür aus. Grundsätzlich ist er der Meinung,
dass es nicht sein kann, dass eine Verwaltung ihre Straßen dadurch saniert, in
dem sie ihre Anwohner ruiniert. Er ist
gespannt darauf zu erfahren, welche Straßen das sind, die den von der
Verwaltung errechneten erforderlichen Sanierungsaufwand in Höhe von 3 Mio.
verursachen werden. Er bleibt bei seiner Meinung, dass nicht diese wenigen
Anwohner Kosten in Höhe von 3 Mio. Euro zu tragen haben, sondern die
Allgemeinheit, die diese Straßen nutzt.
ESTR
Willems
stellt nach Rücksprache mit RM Sieksmeyer klar, dass es sich bei der
Antragstellung des RM Sieksmeyer um einen Sachantrag gem. § 6 der
Geschäftsordnung für den Rat gehandelt hat, über den entsprechend abgestimmt
wird.
RM
Bergander
stellt klar, dass der Bund der Steuerzahler ein reiner privater Lobbyverein ist
und nichts mit einer staatlichen Organisation zu tun und somit auch keine
Aussagekraft hat.
RM
Staas-Niemeyer hält das Thema Straßenausbaubeiträge grundsätzlich für
schwierig. Grundsätzlich halte sie es für richtig, dass Anlieger einmal für den
Ausbau ihrer Straße zahlen und die Stadt für die laufende Unterhaltung sorgen.
Wenn die Stadt die erforderlichen Mittel hätte, alle Straßen in einem
einwandfreien Zustand zu halten, wäre sie für den Vorschlag der CDU-Fraktion.
Sie hält den gestellten Antrag nur für einige Wenige für bürgerfreundlich,
jedoch für Viele für bürgerunfreundlich. Sie ist der Meinung, dass im Schnitt
jede Straße alle 50 Jahre saniert werden muss und somit sei vermutlich jede 2.
Generation von den Kosten betroffen. Es handele sich lediglich um eine
Umverteilung der Kosten, denn durch die Abschaffung der Ausbaubeiträge komme
nicht mehr Geld in die Kasse und es werden auch nicht mehr Straßen ausgebaut
als vorher. RM Staas-Niemeyer geht weiterhin auf die bereits
angesprochene Senkung der Kreisumlage und die vermutliche Notwendigkeit einer
höheren Kreditaufnahme ein und ist der Meinung, dass die Novellierung des
Grundsteuergesetzes grundsätzlich abgewartet werden sollte, bevor über die
Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wird.
RM Rohe erklärt
für seine Fraktion, dass sie dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen wird.
RM Neils stellt
die Frage, was gerecht ist. Die Straße von denen bezahlen zu lassen, die sie im
Wesentlichen nutzen, also von den Anwohnern oder von denen, die sie nie nutzen
werden, wie z.B. Anwohner anderer Ortsteile, die z.B. nie durch die Weserstraße
fahren werden. Er ist der Meinung, dass damit allen Bürgerinnen und Bürgern
Kosten für Straßen aufgehalst werden, die sie nie nutzen werden. Die
Argumentation, dass bereits 5 Bundesländer die Ausbaubeiträge abgeschafft
haben, hat seiner Ansicht nach keine Aussagekraft, da sich bei insgesamt 16
Bundesländern lediglich 31 % dagegen ausgesprochen haben.
RM
Quebbemann
stellt klar, das nicht deswegen nicht ausgebaut, weil kein Geld da wäre,
sondern weil bisher die breite Mehrheit nicht bereit war, gegen den erklärten
Willen der Anwohner den Ausbau einer Straße zu beschließen. Nur deswegen waren
in den letzten Jahren nur 644.000,00 € für den Ausbau erforderlich gewesen. Er
ist der Meinung, dass sich an diesem Zustand nichts ändern wird, so lange die
Straßenausbaubeitragssatzung nicht abgeschafft wird.
RM Lübbe stellt
fest, dass in dem gestellten Antrag nicht erwähnt wird, wie die Deckung der
Kosten finanziert werden soll.
RV
Brinkhus
lässt nach weiterer kurzer Diskussion über den Antrag zur o.g. Vorlage
abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
21 Stimmen dagegen
5
Enthaltungen