Beschluss: zur Kenntnis

RM Bergander fasst die TOP 13 und 13.1 zusammen und  trägt den Inhalt der Vorlage 16-21/0565 vor. Er macht deutlich, dass es bei der Antragstellung um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aufgrund notwendiger Instandsetzungsarbeiten bereits bestehender Straßen geht und nicht um Ausbaubeiträge durch den Ausbau neuer Straßen. Die Vorlage wurde im Fachausschuss nicht empfohlen.

RM Sieksmeyer beantragt für seine Fraktion die Vorlage zurück zu stellen, da die im Antrag vorgeschlagene Gegenfinanzierung durch Steuermehreinnahmen oder durch die Senkung der Kreisumlage seiner Meinung nach haushaltstechnisch nicht solide ist. Die Mehreinnahme durch die Senkung der Kreisumlage wird bereits durch die Kostensteigerung im Kitabereich aufgebraucht und auf zukünftige Steuermehreinnahmen zu setzen, gleiche eher einem Glücksspiel. Sollte die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung tatsächlich vorgenommen werden, wäre eine solide Gegenfinanzierung seiner Meinung nach allein durch die Erhöhung der Grundsteuer möglich, so dass die Allgemeinheit diese Kosten trägt. Da jedoch gegenwärtig die Grundsteuergesetzgebung novelliert wird und noch nicht bekannt ist, welche Belastungen auf die Bürger zukünftig zukommen, ist seine Fraktion der Meinung, dass dieser Antrag zunächst zurück gestellt werden sollte. Der im Antrag beschriebene Sanierungsstau wird durch die Unterstützung des Straßenausbauprogramms von Seiten seiner Fraktion bestätigt. RM Sieksmeyer sieht ebenfalls, dass Ausbaubeiträge für einige Anlieger erhebliche finanzielle Härten darstellen. Seine Fraktion hält es für unverhältnismäßig, dass bei der Stundung von Beitragsschulden derzeit ein Zinssatz von 6 % erhoben wird. Notwendig wäre seiner Meinung nach eine langfristige Verrentungsmöglichkeit mit einem Zinssatz für gegenwärtige Kommunalkredite von  1 – 1,5 %. Er hofft, dass der Landtag in Hannover noch dieses Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschieden wird. Nach den Novellierungen des Grundsteuergesetzes und  des Nds. Kommunalabgabengesetzes sowie der Erstellung des Straßenausbauprogramms Bramsche sollte erneut über den vorliegenden Antrag der CDU Fraktion diskutiert werden.

RM Quebbemann zitiert u.a. mit folgenden Worten "Straßenausbaubeiträge sind ungerecht, streitanfällig, vielfach existenzgefährdend, verwaltungsaufwendig und mit hohem politischem Ärger in Städten und Gemeinden behaftet. Sie sollten abgeschafft werden" (Pressemitteilung Nr. 5/2019 BdSt) den Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler von Niedersachsen und Bremen, Herrn Bernhard Zentgraf. Er geht weiter auf die e.g. Pressemitteilung ein und erklärt, dass seine Fraktion den Grundsatz vertritt, dass niemand mehr als einmal für seine Straße bezahlen muss, da auch die Allgemeinheit diese nutzt. Daher sollte die Allgemeinheit auch für entstehende Kosten aufkommen.  Seiner Meinung nach setzt das System Fehlanreize, die dazu führen, dass die Stadt, auch aufgrund begrenzter Ressourcen, die Unterhaltung im Zweifelsfall unterschiedlich vornimmt oder ganz vernachlässigt. Letzten Endes müsse sich eine Verwaltung die Frage stellen, ob kurz vor der Abgängigkeit einer Straße die Kosten noch als Unterhaltungskosten aus dem Stadthaushalt übernommen werden oder durch einen Straßenausbau auf die Anwohner umgelegt werden soll. Seine Fraktion ist der Überzeugung, dass nicht die Anwohner einer Straße die Kosten übernehmen sollen, sondern die Allgemeinheit. Zum Thema Kreisumlage und Gegenfinanzierung führt RM Quebbemann aus, dass letztendlich durch die Senkung der Kreisumlage eine Summe von 1 Mio Euro gespart worden ist, von der es seiner Meinung nach den Eindruck mache, dass diese einfach so in den allgemeinen Haushalt einfließen solle. Es sei bislang kein Nachtragshaushalt erstellt worden, in dem die gesparte Kreisumlage z.B. für den Kitabereich verplant worden wäre. Grundsätzlich wäre somit auch für die kommenden Jahre ausreichend Geld für eine solide Gegenfinanzierung vorhanden. RM Quebbemann sieht keinen Zusammenhang zwischen der Novellierung der Grundsteuergesetzgebung und der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung und führt ausführlich seine Gründe dafür aus. Grundsätzlich ist er der Meinung, dass es nicht sein kann, dass eine Verwaltung ihre Straßen dadurch saniert, in dem sie ihre Anwohner ruiniert.  Er ist gespannt darauf zu erfahren, welche Straßen das sind, die den von der Verwaltung errechneten erforderlichen Sanierungsaufwand in Höhe von 3 Mio. verursachen werden. Er bleibt bei seiner Meinung, dass nicht diese wenigen Anwohner Kosten in Höhe von 3 Mio. Euro zu tragen haben, sondern die Allgemeinheit, die diese Straßen nutzt.

ESTR Willems stellt nach Rücksprache mit RM Sieksmeyer klar, dass es sich bei der Antragstellung des RM Sieksmeyer um einen Sachantrag gem. § 6 der Geschäftsordnung für den Rat gehandelt hat, über den entsprechend abgestimmt wird.

RM Bergander stellt klar, dass der Bund der Steuerzahler ein reiner privater Lobbyverein ist und nichts mit einer staatlichen Organisation zu tun und somit auch keine Aussagekraft hat.

RM Staas-Niemeyer hält das Thema Straßenausbaubeiträge grundsätzlich für schwierig. Grundsätzlich halte sie es für richtig, dass Anlieger einmal für den Ausbau ihrer Straße zahlen und die Stadt für die laufende Unterhaltung sorgen. Wenn die Stadt die erforderlichen Mittel hätte, alle Straßen in einem einwandfreien Zustand zu halten, wäre sie für den Vorschlag der CDU-Fraktion. Sie hält den gestellten Antrag nur für einige Wenige für bürgerfreundlich, jedoch für Viele für bürgerunfreundlich. Sie ist der Meinung, dass im Schnitt jede Straße alle 50 Jahre saniert werden muss und somit sei vermutlich jede 2. Generation von den Kosten betroffen. Es handele sich lediglich um eine Umverteilung der Kosten, denn durch die Abschaffung der Ausbaubeiträge komme nicht mehr Geld in die Kasse und es werden auch nicht mehr Straßen ausgebaut als vorher. RM Staas-Niemeyer geht weiterhin auf die bereits angesprochene Senkung der Kreisumlage und die vermutliche Notwendigkeit einer höheren Kreditaufnahme ein und ist der Meinung, dass die Novellierung des Grundsteuergesetzes grundsätzlich abgewartet werden sollte, bevor über die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wird.

RM Rohe erklärt für seine Fraktion, dass sie dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen wird.

RM Neils stellt die Frage, was gerecht ist. Die Straße von denen bezahlen zu lassen, die sie im Wesentlichen nutzen, also von den Anwohnern oder von denen, die sie nie nutzen werden, wie z.B. Anwohner anderer Ortsteile, die z.B. nie durch die Weserstraße fahren werden. Er ist der Meinung, dass damit allen Bürgerinnen und Bürgern Kosten für Straßen aufgehalst werden, die sie nie nutzen werden. Die Argumentation, dass bereits 5 Bundesländer die Ausbaubeiträge abgeschafft haben, hat seiner Ansicht nach keine Aussagekraft, da sich bei insgesamt 16 Bundesländern lediglich 31 % dagegen ausgesprochen haben.

RM Quebbemann stellt klar, das nicht deswegen nicht ausgebaut, weil kein Geld da wäre, sondern weil bisher die breite Mehrheit nicht bereit war, gegen den erklärten Willen der Anwohner den Ausbau einer Straße zu beschließen. Nur deswegen waren in den letzten Jahren nur 644.000,00 € für den Ausbau erforderlich gewesen. Er ist der Meinung, dass sich an diesem Zustand nichts ändern wird, so lange die Straßenausbaubeitragssatzung nicht abgeschafft wird.

RM Lübbe stellt fest, dass in dem gestellten Antrag nicht erwähnt wird, wie die Deckung der Kosten finanziert werden soll.

RV Brinkhus lässt nach weiterer kurzer Diskussion über den Antrag zur o.g. Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                   11 Stimmen dafür

                                                                  21 Stimmen dagegen

                                                                    5 Enthaltungen