Sitzung: 28.03.2019 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Beschlussvorschlag:
Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 172 „Linkenstraße“ wird als Satzung beschlossen.
Die als Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches sind Bestandteil dieses Beschlusses.
RM Bergander trägt den
Inhalt der Beschlussvorlage 16-21/0566 vor.
RM Riepe erklärt,
dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen wird. Mit dieser Entscheidung sei
nicht alles ausgeschlossen, denn es können trotzdem Bauanträge gestellt und mit
Ausnahmegenehmigung bewilligt werden. Er hält diese Veränderungssperre für eine
Chance darüber nachzudenken, wie man den Ortskern von Engter auf Dauer
gestalten könne.
RM
Quebbemann
stellt klar, das in dem Bereich Rechtssicherheit bestehe, dafür müsse keine
Veränderungssperre erlassen werden. Seine Fraktion halte es nicht für
erforderlich, Steuergelder dafür auszugeben, um ein größeres, als das strittige
Gebiet zu überplanen, nur um eine höhere Regelungsdichte zu erzielen. Er
befürchtet, dass letztendlich mehr Regelungen getroffen werden müssen als
ursprünglich geplant war, weil es aus rechtlichen Gründen vorgeschrieben ist.
Dies wäre der Grund, warum seine Fraktion nicht dieser Vorlage zustimmen kann.
RM
Bergander
bestätigt, dass Rahmen und damit Regelungen geschaffen werden sollen. Er ist
der Meinung, dass es sich um eine zentrale, hochwertige Fläche in einem
bedeutenden Ortsteil handelt, die man nicht einfach so sich entwickeln lassen
kann. Es gehe um eine zentrale bauliche Frage, ob Schwerpunkte festgesetzt
werden sollen. Es müsse überlegt werden, was für das dörfliche Leben entstehen
soll, ob mehr Wohnbebauung gewünscht ist
oder andere Strukturen erhalten werden sollen. Dies seien wichtige
Überlegungen, die nicht einfach so laufen gelassen werden können.
RM Pöppe hält eine
Veränderungssperre lediglich für eine Verzögerung. Außerdem sehe sie in den
jetzt geplanten Maßnahmen keine Veränderung. Ihrer Meinung nach kann der
Bereich irgendwann durch einen Bebauungsplan überplant werden, allerdings wäre
das nicht zwingend notwendig. Außer zwei Anwohnern würden dort alle friedlich
miteinander leben. Die Veränderungssperre verzögere lediglich die Erschaffung
von jetzt dringend benötigtem Wohnraum.
RM Thye ergänzt
den Wortbeitrag von RM Pöppe. Er ist ebenfalls der Meinung, dass die derzeit
geplanten Maßnahmen die bauliche Struktur nicht verändern. Es solle dort etwas
passieren, dass auch zu einer organischen Entwicklung des Ortsteils führt und
einige positive Nebeneffekte, wie z.B. dringend benötigen Wohnraum, hat. Der
Eigentümer möchte sein Eigentum ausgestalten, ohne die bauliche Struktur zu
verändern.
RM
Kiesekamp
hält den Erlass einer Veränderungssperre für sinnvoll, damit eine für alle gute
Lösung gefunden werden kann und erläutert seine Gründe dafür ausführlich.
RM
Sieksmeyer
erinnert daran, das durch die im Januar 2018 erstellte Wohnraumbedarfsprognose
bekannt ist, dass bis zum Jahr 2035 1.500 neue Wohneinheiten als bezahlbarer
Wohnraum, zu 40 % kleinere, zum Teil seniorengerechte Wohnungen vorgehalten
werden müssen. Genau dieses Segment soll durch die Errichtung von 11
seniorengerechten kleineren Wohnungen bei dem Umbau der Hofstelle bedient
werden. Von 1.500 Wohneinheiten werden im Bereich des Kirchspiel Engter 600
Wohneinheiten notwendig sein. RM Sieksmeyer ist der Meinung, dass man es
über Angebot und Nachfrage regeln muss, wenn man keine Baugenossenschaft haben,
aber bezahlbaren Wohnraum schaffen will.
Der Investor des Umbaues der Hofstelle bietet Preise, die sich im Rahmen
bezahlbaren Wohnraums bewegen. Wenn das Bauvorhaben durch die
Veränderungssperre blockiert wird, nehme man sich die Möglichkeit bezahlbaren
Wohnraum zu realisieren. Er ist der Meinung, dass der Bereich der Hofstelle aus
der Veränderungssperre herausgenommen werden sollte. Seine Fraktion wird der
Vorlage nicht zustimmen.
LSBD
Greife
stellt klar, dass im BauGB festgelegt ist, dass Bebauungspläne aufzustellen
sind, sobald es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist. Es handelt
sich bei dem betroffenen Bereich um einen Bereich nach § 34 BauGB. Erforderlich
ist es dann, wenn der § 34 BauGB an seine Grenzen stößt. Die vorliegende
Fragestellung wurde daher gemeinsam mit dem Landkreis Osnabrück geprüft und
festgestellt, dass eine Lösung nach § 34 BauGB nicht zu finden war. Er
berichtet davon, dass ein Gespräch mit den betroffenen Parteien, dem Landkreis
Osnabrück und der Stadt Bramsche stattgefunden hat. In diesem Gespräch konnte
jedoch kein Konsens gefunden werden. LSBD Greife geht auf den
Wortbeitrag von RM Pöppe ein und erklärt anhand des zeitlichen Ablaufs eines
Gerichtsverfahrens in Bezug auf die Geltendmachung nachbarlicher Belange, dass
der Erlass einer Veränderungssperre keine Verzögerung darstellt. Es gehe bei
der Vorlage nicht um die Erschaffung von günstigem Wohnraum, sondern um einen
möglichen Immissionskonflikt. LSBD Greife erläutert den Hintergrund des
Konfliktes zwischen den Parteien, der bei einem Betroffenen bereits
Existenzängste auslöst und macht deutlich, dass die Verwaltung die Pflicht hat,
diese Ängste ernst zu nehmen und zu prüfen, ob im Rahmen der Bauleitplanung die
Möglichkeit besteht, so etwas zu lösen. Es wurden von Seiten der Verwaltung
zwei Möglichkeiten aufgezeigt, die nunmehr in aller Sachlichkeit und Ruhe,
jedoch so schnell wie möglich aufgebaut werden sollen, um zu einer Lösung zu
kommen. Das Ziel ist die dörfliche Struktur zu erhalten und ein verträgliches
Miteinander zu schaffen, die vorhandene Struktur beizubehalten oder zu
verbessern und weiter zu entwickeln und möglichst zu einem Interessenausgleich
zu kommen.
RM
Quebbemann
erklärt, das nach höchstrichterlicher Gerichtsmeinung die Erforderlichkeit im
Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB nicht gegeben ist, wenn die Gemeinde sich nicht von
städtebaulichen Motiven leiten lässt, sondern die Planung ausschließlich im privaten Interesse
einzelner Personen erfolgt. Er ist der Meinung, dass LSBD Greife jedoch damit argumentiert
habe und nach dieser Argumentation dann überall da, wo es ein Rechtsstreit
gibt, ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsste. Das wäre gerade im BauGB
nicht der Fall. Insofern wäre da ein Ermessen, ob er aufgestellt wird oder
nicht. Und dieses Ermessen habe dieser Rat auszuüben.
RV Brinkhus lässt
über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 23 Stimmen dafür
11 Stimmen dagegen
3 Enthaltungen