Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 172 „Linkenstraße“ wird als Satzung beschlossen.

 

Die als Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


RM Bergander trägt den Inhalt der Beschlussvorlage 16-21/0566 vor.

RM Riepe erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen wird. Mit dieser Entscheidung sei nicht alles ausgeschlossen, denn es können trotzdem Bauanträge gestellt und mit Ausnahmegenehmigung bewilligt werden. Er hält diese Veränderungssperre für eine Chance darüber nachzudenken, wie man den Ortskern von Engter auf Dauer gestalten könne.

RM Quebbemann stellt klar, das in dem Bereich Rechtssicherheit bestehe, dafür müsse keine Veränderungssperre erlassen werden. Seine Fraktion halte es nicht für erforderlich, Steuergelder dafür auszugeben, um ein größeres, als das strittige Gebiet zu überplanen, nur um eine höhere Regelungsdichte zu erzielen. Er befürchtet, dass letztendlich mehr Regelungen getroffen werden müssen als ursprünglich geplant war, weil es aus rechtlichen Gründen vorgeschrieben ist. Dies wäre der Grund, warum seine Fraktion nicht dieser Vorlage zustimmen kann.

RM Bergander bestätigt, dass Rahmen und damit Regelungen geschaffen werden sollen. Er ist der Meinung, dass es sich um eine zentrale, hochwertige Fläche in einem bedeutenden Ortsteil handelt, die man nicht einfach so sich entwickeln lassen kann. Es gehe um eine zentrale bauliche Frage, ob Schwerpunkte festgesetzt werden sollen. Es müsse überlegt werden, was für das dörfliche Leben entstehen soll,  ob mehr Wohnbebauung gewünscht ist oder andere Strukturen erhalten werden sollen. Dies seien wichtige Überlegungen, die nicht einfach so laufen gelassen werden können.

RM Pöppe hält eine Veränderungssperre lediglich für eine Verzögerung. Außerdem sehe sie in den jetzt geplanten Maßnahmen keine Veränderung. Ihrer Meinung nach kann der Bereich irgendwann durch einen Bebauungsplan überplant werden, allerdings wäre das nicht zwingend notwendig. Außer zwei Anwohnern würden dort alle friedlich miteinander leben. Die Veränderungssperre verzögere lediglich die Erschaffung von jetzt dringend benötigtem Wohnraum.

RM Thye ergänzt den Wortbeitrag von RM Pöppe. Er ist ebenfalls der Meinung, dass die derzeit geplanten Maßnahmen die bauliche Struktur nicht verändern. Es solle dort etwas passieren, dass auch zu einer organischen Entwicklung des Ortsteils führt und einige positive Nebeneffekte, wie z.B. dringend benötigen Wohnraum, hat. Der Eigentümer möchte sein Eigentum ausgestalten, ohne die bauliche Struktur zu verändern.

RM Kiesekamp hält den Erlass einer Veränderungssperre für sinnvoll, damit eine für alle gute Lösung gefunden werden kann und erläutert seine Gründe dafür ausführlich.

RM Sieksmeyer erinnert daran, das durch die im Januar 2018 erstellte Wohnraumbedarfsprognose bekannt ist, dass bis zum Jahr 2035 1.500 neue Wohneinheiten als bezahlbarer Wohnraum, zu 40 % kleinere, zum Teil seniorengerechte Wohnungen vorgehalten werden müssen. Genau dieses Segment soll durch die Errichtung von 11 seniorengerechten kleineren Wohnungen bei dem Umbau der Hofstelle bedient werden. Von 1.500 Wohneinheiten werden im Bereich des Kirchspiel Engter 600 Wohneinheiten notwendig sein. RM Sieksmeyer ist der Meinung, dass man es über Angebot und Nachfrage regeln muss, wenn man keine Baugenossenschaft haben, aber  bezahlbaren Wohnraum schaffen will. Der Investor des Umbaues der Hofstelle bietet Preise, die sich im Rahmen bezahlbaren Wohnraums bewegen. Wenn das Bauvorhaben durch die Veränderungssperre blockiert wird, nehme man sich die Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. Er ist der Meinung, dass der Bereich der Hofstelle aus der Veränderungssperre herausgenommen werden sollte. Seine Fraktion wird der Vorlage nicht zustimmen.

LSBD Greife stellt klar, dass im BauGB festgelegt ist, dass Bebauungspläne aufzustellen sind, sobald es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist. Es handelt sich bei dem betroffenen Bereich um einen Bereich nach § 34 BauGB. Erforderlich ist es dann, wenn der § 34 BauGB an seine Grenzen stößt. Die vorliegende Fragestellung wurde daher gemeinsam mit dem Landkreis Osnabrück geprüft und festgestellt, dass eine Lösung nach § 34 BauGB nicht zu finden war. Er berichtet davon, dass ein Gespräch mit den betroffenen Parteien, dem Landkreis Osnabrück und der Stadt Bramsche stattgefunden hat. In diesem Gespräch konnte jedoch kein Konsens gefunden werden. LSBD Greife geht auf den Wortbeitrag von RM Pöppe ein und erklärt anhand des zeitlichen Ablaufs eines Gerichtsverfahrens in Bezug auf die Geltendmachung nachbarlicher Belange, dass der Erlass einer Veränderungssperre keine Verzögerung darstellt. Es gehe bei der Vorlage nicht um die Erschaffung von günstigem Wohnraum, sondern um einen möglichen Immissionskonflikt. LSBD Greife erläutert den Hintergrund des Konfliktes zwischen den Parteien, der bei einem Betroffenen bereits Existenzängste auslöst und macht deutlich, dass die Verwaltung die Pflicht hat, diese Ängste ernst zu nehmen und zu prüfen, ob im Rahmen der Bauleitplanung die Möglichkeit besteht, so etwas zu lösen. Es wurden von Seiten der Verwaltung zwei Möglichkeiten aufgezeigt, die nunmehr in aller Sachlichkeit und Ruhe, jedoch so schnell wie möglich aufgebaut werden sollen, um zu einer Lösung zu kommen. Das Ziel ist die dörfliche Struktur zu erhalten und ein verträgliches Miteinander zu schaffen, die vorhandene Struktur beizubehalten oder zu verbessern und weiter zu entwickeln und möglichst zu einem Interessenausgleich zu kommen.

RM Quebbemann erklärt, das nach höchstrichterlicher Gerichtsmeinung die Erforderlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB nicht gegeben ist, wenn die Gemeinde sich nicht von städtebaulichen Motiven leiten lässt, sondern die Planung  ausschließlich im privaten Interesse einzelner Personen erfolgt. Er ist der Meinung, dass LSBD Greife jedoch damit argumentiert habe und nach dieser Argumentation dann überall da, wo es ein Rechtsstreit gibt, ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsste. Das wäre gerade im BauGB nicht der Fall. Insofern wäre da ein Ermessen, ob er aufgestellt wird oder nicht. Und dieses Ermessen habe dieser Rat auszuüben.

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                   23 Stimmen dafür

                                                                  11 Stimmen dagegen

                                                                    3 Enthaltungen