Beschlussvorschlag:
Die in der
Anlage beigefügten Vergaberichtlinien werden beschlossen. Vor Ablauf von drei
Jahren nach Verabschiedung erfolgt eine Evaluierung, um aufgrund bis dahin
gemachter Erfahrungen notwendige inhaltliche Änderungen vornehmen zu können.
RM Bergander berichtet,
dass sehr ausführlich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt über die Beschlussvorlage
16-21/0556 diskutiert wurde. Seine Fraktion ist ganz klar der Meinung, dass
diese Richtlinien zunächst für 3 Jahre gelten sollen, damit man sehen kann, ob
sie in der Praxis umsetzbar sind oder ob die Richtlinien angeglichen werden
müssen. RM Bergander hält den Zeitraum für angemessen, da es in Bramsche nicht
so viele Vergaben gibt, dass man bereits nach einem Jahr sagen könnte, dass die
neue Praxis funktioniert.
RM
Sieksmeyer
stellt fest, dass die neuen Vergaberichtlinien nur Einfamilienhäuser betreffen.
Als wesentliche Änderung sind nunmehr alle Haushalte bei der Vergabe
gleichberechtigt berücksichtigt. Diese Neuerung wird seitens seiner Fraktion
unterstützt. Allerdings ist er der Meinung, dass die Vorlage in zwei Punkten zu
kritisieren ist. RM Sieksmeyer hält die Vergabe nicht für transparent.
Sie enthält seiner Meinung nach 1. keine objektiven Kriterien, auf die sich die
Bewerber berufen könnten. Sowohl die prozentuale Aufteilung auf die
Einkommensgruppen, als auch die prozentuale Aufteilung auf Haushalte mit und
ohne Kinder innerhalb dieser Gruppen ist allein von der jeweiligen
Mehrheitsfindung im Verwaltungsausschuss abhängig. Mangels nachprüfbarer
Kriterien müsste jede dieser Entscheidungen im Nachgang der Öffentlichkeit
erklärt werden. Außerdem hält er 2. die Vergaberichtlinien für isoliert. Sie
stehen aus seiner Sicht nicht im Kontext mit festgestellten Wohnraumbedarfen,
mit energetischen Kriterien oder mit dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit
Flächen. Besser wäre es aus Sicht seiner Fraktion die Einbettung in ein
Konzeptvergabeverfahren, bei dem unter Berücksichtigung der Bedarfe die
städtebauliche Qualität des Wohnquartiers besonders orientiert an ökologischen
Gesichtspunkten an erster Stelle steht. Die Fraktion 90 / Die Grünen werden
sich bei dieser Vorlage enthalten.
RM
Quebbemann
ist der Meinung, das durch die vorliegenden Vergaberichtlinien eine ganze Reihe
von breiten, überparteilichen, über die Fraktionsgrenzen hinaus bestehenden
Konsensen aufgekündigt werden. Der 1. Konsens war, dass Bewerber, welche nicht
über ein Grundstück verfügen, bevorzugt werden. Dies wäre jetzt nicht mehr der
Fall. In den vorgelegten Richtlinien wird nur noch berücksichtigt, ob jemand bereits
ein Grundstück von der Stadt erhalten habe und nicht mehr, ob er schon 4
Grundstücke besitzt.
Außerdem
habe der Konsens bestanden, dass transparente, nachvollziehbare Kriterien bei der Vergabe gelten sollen. Die
Aufteilung zwischen den Losen und die Aufteilung innerhalb der Lose soll zukünftig
in nichtöffentlicher Sitzung im Verwaltungsausschuss festgelegt werden, ohne dass
die Öffentlichkeit etwas darüber erfährt. Die Frage mit welchem Anteil Familien
mit Kindern berücksichtigt werden oder ob es von Nachteil ist, Kinder zu haben,
wird nicht transparent gemacht. RM Quebbemann erklärt, dass diese
Vorgehensweise nicht die Politik seiner Fraktion sei.
Ein
weiterer Konsens war, dass verheiratete Paare und eheähnliche Gemeinschaften
gegenüber Senioren und Singles besser
gestellt werden sollten. RM Quebbemann führt die Gründe dafür aus:
jungen Familien eine Chance geben; die Baugebiete sollen sich so entwickeln,
dass dort Familien mit Kindern wohnen; es geht um die Infrastruktur vor Ort. Es
sei nicht richtig, dass bisher nur Familien mit Kindern berücksichtigt wurden,
denn weit über 40 % der Grundstücke z.B. am Kapshügel und in Hesepe seien an
Bewerber ohne Kinder gegangen. Es lagen nicht genug Bewerbungen von Familien
mit Kindern vor, weil die meisten Menschen
erst ein Haus bauen, bevor sie Kinder bekommen.
Als
weiteren Konsens nennt er, dass die Ortsräte gestärkt werden sollten. Die
Fachkompetenz derer, die sich in den Ortsräten engagieren sollte genutzt
werden. Er kann nicht verstehen, dass man jetzt einem Verfahren zustimmen will,
bei dem man so gegen die Ortsräte entscheidet, dass sie die Bewerber noch nicht
mal sehen. Er ist der Meinung, dass nur sie das nötige Hintergrundwissen haben,
ob jemand versucht, an ein Grundstück zu kommen, obwohl die Voraussetzungen
eigentlich nicht erfüllt sind.
RM
Quebbemann
erklärt weiterhin, dass bisher Einigkeit darüber bestand, dass es keine Rolle
spielen darf, welches Einkommen ein Bewerber bei der Frage hat, ob er ein
vergünstigtes Grundstück erhält oder nicht. Bislang habe jeder die gleiche
Chance gehabt, egal, wie hoch sein Einkommen war. Auch dieser Grundsatz soll nach
Meinung von RM Quebbemann kaputt gemacht werden. Einige Grundstücke in
bevorzugter Lage sollen zukünftig höchstbietend verkauft werden, so dass nur
diejenigen sie bekommen können, die das meiste Geld haben. Im Ergebnis führe
das Losverfahren dazu, dass für Menschen, die unter 55.000,00 € Einkommen
haben, eine schlechtere Chance besteht, ein Grundstück zu bekommen. RM
Quebbemann macht diese Aussage anhand eines Beispiels deutlich.
RM
Quebbemann
spricht den Konsens an, dass keine „Fake-News“ verbreitet werden sollen,
sondern seriös agiert wird. Es wurde jetzt
jedoch von RM Marewitz behauptet, dass der Europäische Gerichtshof
(EuGH) verboten hätte, dass der Ortsrat beteiligt wird. RM Quebbemann
weist darauf hin, dass der EuGH lediglich hinsichtlich der
„Einheimischenregelung“ etwas gesagt habe, jedoch nichts darüber, ob Ortsräte
beteiligt werden dürfen oder nicht.
Zusammenfassend
stellt RM Quebbemann fest, dass es gerechter und transparenter wäre,
wenn alle Bewerbungen in einen Topf kämen und man daraus die Lose ziehen würde. Das vorgeschlagene
Verfahren sei jedoch so weder gerecht noch transparent.
RM
Marewitz
berichtet, dass das EuGH festgelegt hat, dass das Einheimischenmodell nur noch
unter ganz engen Voraussetzungen angewandt werden darf. Nämlich nur dann, wenn
einkommensschwächeren Personen aufgrund eines hohen Immobilienmarktes sonst
kein Eigentumserwerb möglich wäre. Dies träfe aber hauptsächlich auf
Süddeutschland und touristisch geprägte Gebiete zu, aber nicht auf Bramsche.
Unter dem Gesichtspunkt einer lediglich politisch gewünschten Bevorzugung von
einheimischen Bewerbern ist die Anwendung des Einheimischenmodells nicht
zulässig. RM Marewitz stellt klar, dass sie Ortsräte nicht erwähnt hat.
RM Neils spricht
den Redebeitrag von RM Sieksmeyer an und stellt fest, dass die
Grundstücksvergaben immer im Verwaltungsausschuss vorgenommen worden sind. Die
durch die Ortsräte vorgeschlagenen Listen wurden grundsätzlich im
Verwaltungsausschuss geändert, so dass es in der bisherigen Vorgehensweise auch
nicht transparent war. Außerdem erklärt er hinsichtlich der durch RM Sieksmeyer
vorgetragenen fehlenden ökologischen Bestandteile in der Richtlinie, dass von
Seiten der Fraktion B 90 / Die Grünen keine vorherigen Informationen an seine
Fraktion herangetragen worden sind. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umwelt sei von Seiten seiner Fraktion deutlich gemacht worden, dass
beabsichtigt wird, zukünftig dieses Thema
anhand von Ausweisung kleinerer Grundstücke in Bebauungsplänen zu
verwirklichen.
Hinsichtlich
der Ausführungen von RM Quebbemann erklärt RM Neils, dass die Frage nach
der Gerechtigkeit jeder Einzelne für sich selbst entscheiden und beurteilen
muss. Es könne jedoch gegenüber Senioren, Single oder Familien ohne Kinder
nicht gerecht sein, wenn ausschließlich Familien mit Kindern berücksichtigt
werden. RM Neils stellt fest, dass die Diskussion bzgl. der Änderung des
bisherigen Vergabeverfahrens durch die CDU-Fraktion begonnen worden ist. Die
nunmehr ausgearbeiteten Richtlinien entsprechen jedoch nicht den Vorstellungen
der CDU-Fraktion, so dass diese doch wieder das ursprünglich monierte
Vergabeverfahren beibehalten möchte.
RM Neils ist
ebenfalls dafür, die Ortsräte zu stärken, allerdings ist er Meinung, dass
derzeit noch keine bessere Lösung gefunden worden ist, die Ortsräte intensiver
zu beteiligen. Aus diesem Grund ist seine Fraktion dafür die Erprobungsphase
von drei Jahren zu nutzen, um ein Modell zu finden, die Ortsräte besser
einzubinden.
In Bezug
auf die Einkommensgrenze erklärt RM Neils, dass in der Richtlinie noch
nicht beschrieben wurde, wie mit der Grenze umgegangen werden soll. Die
Vergaben der Grundstücke an Haushalte mit geringerem Einkommen sollen durch
geringere Grundstückspreise unterstützt werden. Er teilt mit, dass geplant ist diese
Preise im Fachausschuss festzulegen und zu beschließen und aus Gründen des
ökologischen Verbrauchs der Flächen kleinere Grundstücke anzubieten.
RM Kiesekamp geht auf
die einzelnen Punkte des Redebeitrages von RM Quebbemann ein. Er hält es für
unpassend, eine Manipulation bei dem bisherigen Vergabeverfahren zu
unterstellen, wenn man selber bei den Beschlüssen mitgestimmt hat. Die jetzt
vorgeschlagenen Vergaberichtlinien sind bewusst neu aufgestellt worden und es
soll für einen bestimmten Zeitraum zunächst ausprobiert werden, ob sich diese
in der Praxis bewähren. Der dann neue Rat kann sich dann erneut mit der Frage
beschäftigen, ob die Richtlinien so beibehalten werden sollen.
RM Riepe erklärt,
dass seine Fraktion Die Linke es als bessere soziale Komponente empfunden
hätten, wenn innerhalb der Richtlinien ein fester Prozentsatz aufgenommen
worden wäre, wieviel günstiger die Grundstücke an Haushalte mit geringem
Einkommen abgegeben werden sollen. Dieses sei der Vorlage nicht zu entnehmen.
Obwohl die Einteilung der Haushalte in Lose von Seiten seiner Fraktion als gut
empfunden wird, wird sie der Vorlage nicht zustimmen.
RM
Quebbemann
stellt klar, dass er nicht behauptet habe, dass manipulativ bei der Vergabe
gearbeitet worden wäre. Es habe aber Abweichungen gegeben, die nicht näher
erklärt wurden. Weiterhin ist er der Meinung, dass man nicht einfach nach der
Einkommenshöhe gehen kann. Man müsse auch beachten, ob ein Single 55.000,00 €
zur Verfügung hat oder eine Familie mit Kindern. Er hält es weiterhin für
notwendig, dass den Ortsräten eine Empfehlungsmöglichkeit gegeben werden muss.
Er kann nicht nachvollziehen, warum das ganze System vollkommen verändert werden
muss, da bei dem bisherigen Verfahren nicht alles schlecht war.
BGM
Pahlmann erinnert daran, dass die
Debatte um die bisherige Regelung bezüglich der Vergabe der Grundstücke von der
CDU-Fraktion ausgelöst worden ist. Er kann nicht verstehen, warum jetzt über
jeden ehemals geschlossenen Konsens diskutiert wird und nicht konkret gesagt
wird, was der Auslöser war. Es ging nicht pauschal um die Vergabe der
Grundstücke an Familien mit Kindern oder ohne Kinder, sondern um Einheimische,
die man vor Ort kennt.
RM Quebbemann
erklärt, dass die Bevorzugung Einheimischer nicht kategorisch durch das EuGH
ausgeschlossen worden ist. Es sind durchaus soziale Komponenten, wie z.B. der
Fußballtrainer, der die Jugendmannschaft trainiert oder der Ortsbrandmeister,
der die Feuerwehr am Laufen hält zu berücksichtigen. In der Vergangenheit seien
auch durchaus solche einstimmigen Beschlüsse gefasst worden.
BGM
Pahlmann
macht deutlich, dass die von RM Quebbemann angesprochenen Sonderfälle, auch in den
neuen Vergaberichtlinien aufgeführt worden sind.
RM Marius
Thye
berichtet, dass er bereits von einigen Bürgern angesprochen worden sei, dass
bei der Vergabe von Grundstücken „gekungelt“ wird. Er stellt klar, dass er
nicht der Meinung ist, dass das so gewesen ist, aber die Vergabe der
Grundstücke müsse transparenter werden um solchen Vorwürfen entgegen treten zu
können. Das war das Anliegen, das die CDU-Fraktion mit ihrer Initiative
verfolgt habe, die seine Fraktion in der Sache unterstützt hat. Er stimme nicht
mit allen vorgeschlagenen Kriterien der CDU-Fraktion überein, aber der Ansatz
Transparenz zu schaffen ist etwas, was das Ziel Aller sein sollte. Mit der nun
vorgeschlagenen Richtlinie ist diese Transparenz nicht gegeben. Die Chance,
dazu beizutragen, dass Entscheidungen der Politik und Verwaltung
nachvollziehbarer und transparenter für die Bürger sind, ist seiner Meinung
nach durch den Vorschlag dieser Richtlinie vertan.
Nach
weiterer Diskussion erklärt ESTR Willems auf Nachfrage, dass die
Diskussion bezüglich der Quotierung nicht in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen
muss. Man könne auch das Ergebnis des Beschlusses des Verwaltungsausschusses
transparent machen, in dem man mitteilt, dass man es z.B. in einem Baugebiet
als politisch sinnvoll angesehen habe, besonders viele Grundstücke für
Haushalte mit geringem Einkommen vorzusehen.
RV Brinkhus lässt
über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 21 Stimmen dafür
10 Stimmen dagegen
6
Enthaltungen