Beschlussvorschlag:

 

1.      Zum 01.04.2020 wird die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL) mit anliegendem Gesellschaftsvertrag (Anlage 2) gegründet.

 

2.      Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Gesellschaftsvertrag als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Bramsche mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird.

 

3.      Der in der Anlage 3 beigefügten Konsortialvereinbarung und deren Anlagen 1 bis 4 wird zugestimmt.

 

4.      Die Stadt Bramsche übernimmt an dem Stammkapital in Höhe von insgesamt 100.000 Euro einen Geschäftsanteil in Höhe von 1.400 Euro (1,4 %).

5.      Die Stadt Bramsche stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt von 7.911 Euro für das Geschäftsjahr 2020 zur Verfügung.

Die Stadt Bramsche stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt 13.311 Euro für das Geschäftsjahr 2021 zur Verfügung.

6.      Die Stadt Bramsche stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Mittel zur Geschäftsbesorgung in Höhe von insgesamt von 2.814 zzgl. UsSt. = 3.348,66 Euro für das Geschäftsjahr 2020 zur Verfügung.

Die Stadt Bramsche stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Mittel zur Geschäftsbesorgung in Höhe von insgesamt von 4.312 zzgl. UsSt. = 5.131,28 Euro für das Geschäftsjahr 2021 zur Verfügung.

7.      Zur Geschäftsführerin wird Frau Petra Rosenbach bestellt.

8.      Der Bürgermeister der Stadt Bramsche wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und Unterschriften zu leisten.

9.     Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der kommunalaufsichtlichen Unbedenklichkeit.

 


Frau Rosenbach, Geschäftsführerin des Tourismusverbandes / Osnabrück Marketing und Tourismus GmbH, bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung. Wichtig sei ihr, die Entscheidung über die reine Organisationsform auch noch mal in einen Gesamtkontext zu setzen. Sie gibt einen Überblick darüber, wo man im Tourismus im Osnabrücker Land heute stehe, was man vorhabe und was man in den letzten fünf Jahren geleistet habe. Dabei unterstreicht sie den Einfluss des Tourismus auf die Wirtschaftskraft dieser Region. Frau Rosenbach gibt ausführliche Informationen zur Neugründung der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH.

 

RM Bruning möchte wissen, wie sich die Kapitaleinlage errechnet.

 

Frau Rosenbach weist darauf hin, dass man im Jahr 2016, mit der Erhöhung des Mitgliedsbeitrags für die kreisangehörigen Kommunen, ein neues Modell erarbeitet habe. Dieses Modell setze sich zusammen aus Einwohnern, Übernachtungen, Infrastruktur, Tourismusintensität usw.. Auch hinsichtlich der Kapitaleinlage und der Kosten werde dieses Modell eins zu eins umgesetzt.

 

Herr Sandhaus teilt dem Ausschuss mit, dass die Tabelle auf Seite 4 der Vorlage Fehler beinhalte. In der Zeile Kapitalzufluss Landkreis Osnabrück und auch Stadt Osnabrück müsse es  461 TEUR / Städte & (Samt-) gemeinden 234 TEUR heißen. In der Zeile Geschäftsbesorgungsvertrag müssen beim Landkreis und bei der Stadt Osnabrück jeweils 137,5 TEUR stehen. Des Weiteren weist er darauf hin, dass die  Nachschusspflicht nicht unbegrenzt, sondern festgelegt auf die Höhe der Kapitaleinlage und die Mittel für die Geschäftsbesorgung sei. Sollte eine unerwartete Schieflage auftreten, decken den Verlust der Landkreis und die Stadt Osnabrück paritätisch.

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage WP 16-21/0571 zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:                                                 11 Stimmen dafür

                                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                                  0 Enthaltungen