Sitzung: 19.03.2019 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0571
Beschlussvorschlag:
1. Zum 01.04.2020 wird die
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL) mit anliegendem
Gesellschaftsvertrag (Anlage 2)
gegründet.
2. Falls sich aufgrund
rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder
das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen
Änderungen an dem Gesellschaftsvertrag als notwendig oder zweckmäßig erweisen,
erklärt sich der Rat
der Stadt Bramsche mit diesen
Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages
nicht verändert wird.
3. Der
in der Anlage 3 beigefügten
Konsortialvereinbarung und deren Anlagen 1 bis 4 wird zugestimmt.
4. Die
Stadt Bramsche übernimmt an dem Stammkapital in Höhe von insgesamt 100.000 Euro
einen Geschäftsanteil in Höhe von 1.400 Euro (1,4 %).
5. Die
Stadt Bramsche stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Kapitaleinlagen
in Höhe von insgesamt von 7.911 Euro für das Geschäftsjahr 2020 zur Verfügung.
Die Stadt Bramsche stellt die gemäß Konsortialvereinbarung
erforderlichen Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt 13.311 Euro für das
Geschäftsjahr 2021 zur Verfügung.
6. Die
Stadt Bramsche stellt die gemäß Konsortialvereinbarung erforderlichen Mittel
zur Geschäftsbesorgung in Höhe von insgesamt von 2.814 zzgl. UsSt. = 3.348,66
Euro für das Geschäftsjahr 2020 zur Verfügung.
Die Stadt Bramsche stellt die gemäß
Konsortialvereinbarung erforderlichen Mittel zur Geschäftsbesorgung in Höhe von
insgesamt von 4.312 zzgl. UsSt. = 5.131,28 Euro für das Geschäftsjahr 2021 zur
Verfügung.
7. Zur
Geschäftsführerin wird Frau Petra Rosenbach bestellt.
8. Der
Bürgermeister der Stadt Bramsche wird
ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und Unterschriften zu
leisten.
9. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der
kommunalaufsichtlichen Unbedenklichkeit.
Frau
Rosenbach,
Geschäftsführerin des Tourismusverbandes / Osnabrück Marketing und Tourismus
GmbH, bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung. Wichtig sei ihr, die
Entscheidung über die reine Organisationsform auch noch mal in einen
Gesamtkontext zu setzen. Sie gibt einen Überblick darüber, wo man im Tourismus
im Osnabrücker Land heute stehe, was man vorhabe und was man in den letzten
fünf Jahren geleistet habe. Dabei unterstreicht sie den Einfluss des Tourismus
auf die Wirtschaftskraft dieser Region. Frau Rosenbach
gibt ausführliche Informationen zur Neugründung der Tourismusgesellschaft
Osnabrücker Land mbH.
RM
Bruning möchte
wissen, wie sich die Kapitaleinlage errechnet.
Frau
Rosenbach weist
darauf hin, dass man im Jahr 2016, mit der Erhöhung des Mitgliedsbeitrags für
die kreisangehörigen Kommunen, ein neues Modell erarbeitet habe. Dieses Modell
setze sich zusammen aus Einwohnern, Übernachtungen, Infrastruktur,
Tourismusintensität usw.. Auch hinsichtlich der Kapitaleinlage und der Kosten
werde dieses Modell eins zu eins umgesetzt.
Herr
Sandhaus teilt dem
Ausschuss mit, dass die Tabelle auf Seite 4 der Vorlage Fehler beinhalte. In
der Zeile Kapitalzufluss Landkreis Osnabrück und auch Stadt Osnabrück müsse
es 461 TEUR / Städte & (Samt-)
gemeinden 234 TEUR heißen. In der Zeile Geschäftsbesorgungsvertrag müssen beim
Landkreis und bei der Stadt Osnabrück jeweils 137,5 TEUR stehen. Des Weiteren
weist er darauf hin, dass die
Nachschusspflicht nicht unbegrenzt, sondern festgelegt auf die Höhe der
Kapitaleinlage und die Mittel für die Geschäftsbesorgung sei. Sollte eine
unerwartete Schieflage auftreten, decken den Verlust der Landkreis und die
Stadt Osnabrück paritätisch.
Der
Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage WP 16-21/0571 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 11
Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen