Sitzung: 19.03.2019 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: WP 16-21/0561
RM
Quebbemann
erläutert den Antrag der CDU zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung.
Durch die Absenkung der Kreisumlage habe man die Möglichkeit, eine Verbesserung
in diesem Bereich zu erreichen, ohne die Grundsteuer anheben zu müssen. Die
derzeitige Regelung halte er für nicht gerecht. Außerdem bestehe inzwischen ein
erheblicher Sanierungsstau, den man durch diese Neuregelung in Angriff nehmen
könne, ohne die Grundstücks- und Wohnungseigentümer finanziell erheblich zu
belasten.
RM
Sievert weist auf
die Empfehlung des Niedersächsischen Städtetages hin, das
Gesetzgebungs-verfahren zur Änderung des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes (NKAG) abzuwarten. Er sieht hier keine
Eilbedürftigkeit.
RM
Kiesekamp gibt zu
bedenken, dass man die Einsparungen bei der Kreisumlage dringend für andere Aufgaben
zum Beispiel im Bereich Kindergärten benötige. Einen desolaten Zustand von
Straßen in Bramsche sieht er trotz des bestehenden Sanierungsstaus nicht.
RM
Kossak erklärt,
dass man sich seitens der SPD-Fraktion ausgiebig mit dieser Thematik befasst habe.
Er sieht ebenfalls einen erheblichen Sanierungsstau, insbesondere durch die
zahlreichen in den fünfziger, sechziger und siebziger Jahren hergestellten
Straßen. Diese müssen in der Regel nach 40 bis 45 Jahren erneuert werden, was
meistens auch für die Kanäle gelte. Für Bramsche, mit ca. 137 km
Innerortsstraßen, würde dieses einen jährlichen Ausbau von 3 km bedeuten, was
kaum umzusetzen sei. RM Kossak sieht erhebliche Sanierungsforderungen
durch die Anlieger auf die Stadt Bramsche zukommen, wenn die Ausbaubeiträge
wegfallen sollten. Außerdem stehen
Straßenausbaumaßnahmen in Konkurrenz zu anderen kommunalen Aufgaben wie z.B.
Kita, Schulen, Feuerwehr, Sportanlagen usw. . Fehlende Mittel, insbesondere
durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge, würden dann unweigerlich zu Lasten
des Straßenausbaus gehen. Für das Jahr 2019 sehe der Haushaltsplan, trotz
Absenkung der Kreisumlage, einen Fehlbetrag von 1,8 Mio. € vor. Seitens der
SPD-Fraktion halte man die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung nicht für umsetzbar. Man schließe sich der
Empfehlung des Niedersächsischen Städtetages an, zunächst die Reform des NKAG
und der Grundsteuer abzuwarten.
An
diese Ausführungen schließt sich eine ausgiebige Diskussion an.
Herr
Willems weist
ausdrücklich darauf hin, dass, in Anbetracht des Haushaltsfehlbetrags, die
finanzielle Entlastung einzelner Bürger im Gegenzug eine zusätzliche Belastung
aller Bürger über die Erhöhung der Grundsteuer bedeute. Eine für die Bürger der
Stadt Bramsche kostenneutrale Finanzierung gebe es nicht.
Ausschussvorsitzender
Lübbe lässt über
die Vorlage WP 16-21/0561 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 4
Stimmen dafür
6
Stimmen dagegen
1
Enthaltung