Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bramsche wird in der nachstehenden Fassung beschlossen.

 

 


Herr Hintz erläutert die Vorlage WP 16-21/0570.

 

RM Märkl erkundigt sich nach der Grundlage für die Anhebung der Altersgrenze für Angehörige der Einsatzabteilung bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres.

 

EStR Willems erwidert, dass diese Regelung auf einer Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr beruht und die Stadt Bramsche auf diese Änderung insoweit keinen Einfluss hat.

 

RM Schäfer möchte wissen, ob eine Bewerbung der Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft bei Bramscher Firmen zur Verbesserung der Tagesverfügbarkeit sinnvoll sein könnte.

 

Stadtbrandmeister Schnieder führt dazu aus, dass die Bramscher Feuerwehr diesbezüglich bereits in Kontakt mit Bramscher Firmen stehe und auch bereits ca. 10 – 15 Doppelmitglieder in ihren Reihen habe. Stadtbrandmeister Schnieder gibt aber auch zu bedenken, dass eine Doppelmitgliedschaft auch eine doppelte Belastung für das Feuerwehrmitglied bedeute.

 

Abstimmungsergebnis:           10 Stimmen dafür

                                                0   Stimmen dagegen

                                                0   Enthaltungen