Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

3.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

4.    Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

5.    Der Geltungsbereich liegt in den Fluren 11 und 12, Gemarkung Engter, und ist im beiliegenden Kartenausschnitt gekennzeichnet. Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Geltungsbereich der 39. FNP-Änderung aufgehoben werden.

 

 


Vors. Bergander lässt über die Vorlagen der TOP 9-11 gemeinsam beraten.

 

LSBD Greife stellt die Vorlagen 546, 547, 566 vor.

 

Die wesentlichen Ziele des Verfahrens sind:

 

  1. Beibehaltung und Fortentwicklung der dörflichen Entwicklung
  2. Bewertung der Immissionssituation und evtl. Kontingentierung und Gliederung der Bauflächen
  3. Erarbeitung eines verbindlichen rechtlichen Rahmens für Anwohner und Gewerbetreibende
  4. Auflösung von Nutzungs- und Interessenkonflikten.

 

RM Quebbemann sieht an dieser Stelle keinen Regelungsbedarf. Zudem könnten die Kosten für Gutachten etc. gespart werden und die Verwaltung wird entlastet.

 

RM Neils sieht aufgrund der Streitigkeiten zwischen den Interessengruppen einen Bebauungsplan als notwendig an. Dadurch kann ein Kompromiss gefunden werden, der für alle annehmbar ist.

 

RM Pöppe  sieht das Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum positiv. Sie spricht sich für den Bau der Wohnungen aus.

 

RM Kiesekamp erinnert an eine ähnliche Situation ein paar Jahre zuvor. Damals wurde die Schaffung eines Bebauungsplanes abgelehnt um die dort ansässigen Gewerbetreibenden zu schützen. Nun ist die gleiche Situation wieder eingetreten. Er bittet alle Beteiligten nochmal darüber nachzudenken und evtl. gestellte Forderungen zurück zu ziehen.

 

BGM Pahlmann sieht an dieser Stelle einen Konflikt, der behoben werden muss. Um für die unterschiedlichen Interessen Klarheit und  einen rechtlich einwandfreien Rahmen zu schaffen ist der Bebauungsplan unerlässlich.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 

                                     3 Stimmen dagegen

                                     6 Stimmen dafür

                                     2 Enthaltungen