Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 172 „Linkenstraße"  wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
 

2.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

3.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

4.    Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

5.    Der genaue Geltungsbereich liegt in den Fluren 11 und 12 der Gemarkung Engter und ist im beiliegenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.


Vors. Bergander lässt über die Vorlage 547 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 

                                   6 Stimmen dafür

                                   4 Stimmen dagegen

                                   1 Enthaltung