Sitzung: 21.03.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 16-21/0547
Beschlussvorschlag:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 172 „Linkenstraße" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
2.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung
(SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet.
3.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur
Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
4.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
5.
Der genaue Geltungsbereich liegt in den Fluren 11
und 12 der Gemarkung Engter und ist im beiliegenden Kartenausschnitt kenntlich
gemacht.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage 547 abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
6 Stimmen dafür
4 Stimmen dagegen
1
Enthaltung