Eine Bürgerin findet die Erstellung eines Flächennutzungsplanes für den Bereich Linkestraße angemessen, ist nun jedoch überrascht, dass bereits ein Bebauungsplan erstellt werden soll.

 

LSBD Greife teilt mit, dass ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt wird. Dieses Vorhaben zieht sich über mehrere Jahre. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung haben begonnen. Es handelt sich um ein Planverfahren, im Laufe des Verfahrens wird sich erst ergeben wie die finale Ausgestaltung aussehen wird.

 

Des Weiteren fragt die Bürgerin, wieso in der Beschlussvorlage nur einige Betriebe aufgeführt sind, das Mischgebiet aber eine viel größere Fläche einnimmt und daher auch mehr Betriebe umfassen müsste. Sie fragt sich, in welchem Gebiet die Befürchtung besteht, dass es sich zu einem reinen Wohngebiet entwickelt.

 

LSBD Greife teilt mit, dass eine genauere Erläuterung im weiteren Verlauf der Sitzung unter dem dafür vorgesehenen Tagesordnungspunkt erfolgt.

 

Des Weiteren fragt sich die Bürgerin, was passiert, wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst ist. Als Beispiel führt sie das Verfahren am Dornsbergweg an. Zudem wünscht sie sich ein Mitgestaltungsrecht der Anlieger.

 

LSBD Greife  versteht die Sorgen der Anlieger. Das Verfahren am Dornsbergweg hat sich so lange hin gezogen, weil wichtigere Projekte vorher abgearbeitet werden mussten.

Die Anlieger können sich sicher sein, dass der Plan mit dem notwendigem Nachdruck bearbeitet wird. Die Anlieger werden in das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen. Zudem wird die Verwaltung mit den Gewerbetreibenden sprechen und eine Informationsveranstaltung durchführen. Es besteht jeder Zeit die Möglichkeit mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen.

 

Ein Bürger fragt sich, was ein Beschluss einer Veränderungssperre für Auswirkungen auf sein Grundstückt hat. Er befürchtet, in der Zeit keine baulichen Veränderungen auf seinem Grundstück ausführen zu können.

 

LSBD Greife teilt mit, dass, dass Ausnahmen von der Sperre erteilt werden können, wenn der zukünftige Bebauungsplan damit nicht behindert wird.

 

Ein Bürger stellt eine Unterschriftenliste vor, auf der 25 Personen unterschrieben haben. Diese sind gegen den geplanten Aufstellungsbeschluss.