Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Kapshügel  III“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte dargestellt.

  2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

  4. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1 60 „ Kapshügel  III “ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

  5. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

  6. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 160 „Kapshügel  III“ mit baugestalterischen Festsetzungen soll im Geltungsbereich der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden.

 


RM Marewitz bedankt sich bei Helmut Grote für sein Engagement und seinen Einsatz, der die Umsetzung des Projektes erst möglich gemacht hat. Dieses Projekt sei ein Gewinn für das Kirchspiel Engter.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

                                     11 Stimmen dafür

                                       0 Stimmen dagegen

                                       0 Enthaltungen