Sitzung: 19.02.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 16-21/0543
Beschlussvorschlag:
- Die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Kapshügel III“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten
Karte dargestellt.
- Die
Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. § 4c BauGB ist nicht
anzuwenden.
- Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr.1 60 „ Kapshügel III “ mit örtlichen Bauvorschriften, 1.
Änderung und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
- Gem. § 4a
Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Der
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 160 „Kapshügel III“ mit baugestalterischen Festsetzungen
soll im Geltungsbereich der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes
gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden.
RM Marewitz bedankt sich bei Helmut Grote für sein Engagement und seinen Einsatz, der die Umsetzung des Projektes erst möglich gemacht hat. Dieses Projekt sei ein Gewinn für das Kirchspiel Engter.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen