Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Südlich des Mittellandkanals“ wird gemäß

§ 2 (1) BauGB aufgestellt.
 

2.       Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.

 

3.       Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird nicht vorgenommen. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) wird abgesehen.

 

4.       Der Geltungsbereich der 3. Änderung liegt in der Flur 11 der Gemarkung Engter und setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen, die im beiliegenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht sind.

 

5.       Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 99 „Südlich des Mittellandkanals“ bzw. die 1. Änderung werden im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt.

 


RM Rothert kritisiert, dass der Ortsrat Engter nicht über die Vorlage informiert wurde.

 

Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

                                     11 Stimmen dafür

                                       0 Stimmen dagegen

                                       0 Enthaltungen