Sitzung: 19.02.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 16-21/0540
Beschlussvorschlag:
1. Die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 99 „Südlich des Mittellandkanals“ wird gemäß
§ 2 (1) BauGB aufgestellt.
2. Die Aufstellung
erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.
3. Eine frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird nicht vorgenommen. Von
einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) wird abgesehen.
4. Der Geltungsbereich
der 3. Änderung liegt in der Flur 11 der Gemarkung Engter und setzt sich aus
zwei Teilbereichen zusammen, die im beiliegenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht
sind.
5. Der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 99 „Südlich des Mittellandkanals“ bzw. die 1. Änderung werden
im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt.
RM Rothert kritisiert, dass der Ortsrat Engter nicht über die Vorlage informiert wurde.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen