Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 165 „Westlich Hohe Hase“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 165 „Westlich Hohe Hase“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begrünung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3      Die Auslegung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

4      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 


Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

                                     11 Stimmen dafür

                                       0 Stimmen dagegen

                                       0 Enthaltungen