Eine Bürgerin fragt, ob man den Verursacher der Altlasten an dem Schulgelände in der Heinrichstraße ausfindig machen kann und möchte weiterhin wissen, wer die Kosten für die Entsorgung tragen wird.

 

LSBD Greife antwortet, dass der Verursacher nicht mehr ausfindig gemacht werden kann und die Stadt Bramsche als Grundstückseigentümer verpflichtet ist die Altlast fachgerecht zu entsorgen.

Demnach wird der Steuerzahler die Kosten dafür tragen müssen.