Ein Bürger möchte wissen, wie die Mittel zur Pflege der örtlichen Gemeinschaft an die Vereine verteilt werden.

 

OBM Clausing antwortet, dass die Vereine grundsätzlich einen Betrag als Anerkennung für Ihre Arbeit erhalten, dafür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Wenn ein Verein eine größere Anschaffung tätigen möchte oder ein besonderes Ereignis ansteht, kann der Verein einen Antrag stellen und bekommt ggf. mehr Geld zugewiesen.

 

Ergänzend erläutert ORM Stuckenberg die Verteilung der Mittel zur Pflege der örtlichen Gemeinschaft.

 

Eine Bürgerin erkundigt sich, wie genau die Standorte für die mobilen Anlagen angegeben werden müssen.

OBM Clausing erläutert, dass die Standorte für die mobilen Anlagen vorab festgelegt werden müssen.

 

Eine weitere Bürgerin fragt, inwieweit man sich bei benachbarten Kommunen Anregungen holen kann, um den Antrag befürwortet zu bekommen.

 

OBM Clausing erläutert das Problem der Ablehnung und teilt mit, dass er sich um eine Lösung kümmern wird.