Beschluss: mehrheitlich angenommen

ORM Lübbe erläutert ausführlich den Hintergrund des Antrages.

 

ORM Staas-Niemeyer erklärt, dass ihre Fraktion den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ablehnt. Ihrer Meinung nach wäre das der 3. Schritt vor dem 1. Schritt. Die zum Teil schwierige Parksituation vor den Geschäften sei eher das Problem. Nach Meinung der FDP-Fraktion sind außerdem zu wenig Zebrastreifen am Lutterdamm vorhanden, denn das Queren der Straße ist tatsächlich ein Problem. Sie bezweifelt außerdem, dass durch das langsame Fahren weniger Abgase erzeugt werden. Laut ADAC liegt die Akzeptanz für eine 30er Zone bei Autofahrern bei  700-800 m. Bei der hier geplanten Strecke befürchtet sie, dass es zu Ausweichverhalten kommen wird. Wenn die Autofahrer dann z.B. die Jahnstraße befahren und evtl. dann auch noch am Sportplatz ein Turnier oder ähnliches stattfindet, dann wird das Problem lediglich vom Lutterdamm in die Jahnstraße verlagert. Als wichtigsten Punkt führt sie die in Auftrag gegebene Verkehrsentwicklungsplanung an. Es macht aus ihrer Sicht keinen Sinn, jetzt Insellösungen zu suchen und nicht das Ergebnis der e.g. Planung abzuwarten. Die im Antrag angesprochenen Unfälle haben beide nichts mit erhöhter Geschwindigkeit zu tun gehabt und sollten daher nicht als Grund für die nunmehr gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung angegeben werden. Sollte der Verkehrsentwicklungsplan letztendlich vernünftige Gründe für eine Zone 30 ergeben, dann wird sie dem zustimmen, aber zum derzeitigen Zeitpunkt nicht.

 

ORM Franke erklärt, dass durch eine Untersuchung aus Essen festgestellt wurde, dass das Verhältnis von NO2 zu NOx bei einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h ein besonderes Maximum hat. Wenn man die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h senkt, reduziert sich durch die Geschwindigkeitsbegrenzung nachweislich der NO² Ausstoß um mindestens 10 % und sollte allein deshalb schon ein Grund dafür sein, die Geschwindigkeit zu reduzieren.

 

ORM Bergmann erinnert daran, dass man als Fahrradfahrer gehalten ist, immer den rechten Radweg zu benutzen. Die Überquerung der Straße ist oftmals für die Schulkinder, die auf der südlichen Seite des Lutterdamms wohnen und zur Schule im Sande müssen sehr schwierig. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung wäre daher sehr hilfreich. Außerdem empfindet er den Lutterdamm in der Nacht für zu dunkel. Es mag sich dabei lediglich um ein Gefühl handeln, aber er ist trotzdem der Meinung, dass evtl. eine Lumenmessung vorgenommen werden sollte, um das mal zu überprüfen. ORM Bergmann berichtet, dass die Zebrastreifen in Osnabrück mit Reflektoren ausgestattet sind. Durch diese Reflektoren sieht man die Streifen sofort, sobald man sie anfährt. Das Übersehen eines Zebrastreifens ist damit wesentlich schwieriger. Er möchte wissen, ob die vorhandenen Zebrastreifen nicht ebenfalls mit solchen Reflektoren ausgestattet werden könnten.

 

ORM Reyle berichtet in Bezug auf die Umweltbelastung von der Studie des Naturschutz Baden-Württemberg  (LUBW) aus Mai 2011, die eindeutig besagt, dass der NOx- Wert bei langsamerem Fahren steigt und nicht sinkt, wie behauptet wurde. Es entsteht auch eine höhere Lärmbelastung. Er ist der Meinung, dass andere Sicherungsmaßnahmen wie die Reflektoren am Zebrastreifen oder die Überprüfung der Parksituation an der Apotheke, die Fußgänger oft zwingt auf die Fahrbahn zu treten, mehr Erfolg hätte.

 

ORM Bramm ist der Meinung, dass der Antrag keine rechtliche und sachliche Grundlage hat. Der Lutterdamm ist eine Kreisstraße. Gem. § 45 Abs. 1c StVO ist an Kreisstraßen keine Tempo 30 Zone vorgesehen. Sämtliche Straßenschilder müssten entfernt werden, es würde überall die Rechts-vor-links Regelung gelten und jeder könnte fahren, wo er wollte. Das bringt nicht mehr Sicherheit, sondern die anliegenden Straßen würden als Schleichwege benutzt werden. Das niederländische Umweltministerium hat festgestellt, dass es keine substanzielle Lärmreduktion bei Verringerung von Tempo 50 auf Tempo 30 gibt. Die bereits erwähnte Studie des LUBW hat ebenfalls keine Verbesserung der Immissions- und Kraftstoffsituation bei Verringerung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h festgestellt. Die gewünschte Zielsetzung kann mit der Maßnahme nicht erreicht werden.

 

ORM Johanns berichtet, dass die Ortsdurchfahrt von Bersenbrück über eine relativ lange Strecke als Zone 30 gekennzeichnet ist. Es gibt dort teilweise eine Rechts-vor-links Regelung, aber teilweise ist die Hauptstraße auch Vorfahrtstraße. Ihrer Meinung nach ist es also nicht richtig, dass für alle Nebenstraßen dann eine Rechts-vor-links Regelung vorzunehmen ist. Sie kann nicht nachvollziehen, warum man z.B. auf die Jahnstraße ausweichen sollte, nur weil man am Lutterdamm 30 fahren muss.

 

ORM Neumann ist der Meinung, dass zwar die Stadt Bramsche keine Tempo 30-Zone einrichten kann, aber der Landkreis kann gem. § 45 Abs. 1c StVO im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Tempo 30-Zone anordnen. Er ist der Meinung, dass es also nicht von vorne herein ausgeschlossen ist.

 

ORM Märkl stellt klar, dass es noch viele ungeklärte Details gibt. Es handelt sich um eine Kreisstraße und es obliegt der Verkehrskommission darüber zu bestimmen ob da eine Tempo 30-Zone eingerichtet wird oder nicht. Der Ortsrat kann ihrer Meinung nach nur ein Votum abgeben. Es sollte das Ergebnis des Verkehrsentwicklungsplanes abgewartet und dann entschieden werden, was sinnvoll ist. Die Situation am Lutterdamm ist eindeutig unbefriedigend und es muss eine vernünftige Lösung her, aber zum jetzigen Zeitpunkt wird ihre Fraktion den Antrag ablehnen.

 

ORM Lübbe ergänzt seinen vorherigen Wortbeitrag und stellt klar, dass der Antrag als Zeichen an den Landkreis Osnabrück zu sehen ist, wie wichtig das Thema Lutterdamm ist.

 

BGM Pahlmann bestätigt, dass der Lutterdamm ein wichtiges Thema ist. Dieser wird beim Verkehrsentwicklungsplan berücksichtigt und die Verkehrskommission wird sich mit diesem Thema beschäftigen. Im April werden den Kommunalpolitikern erste Ergebnisse und Vorschläge vorgestellt. Im Juni soll dann die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert werden. Anschließend können Maßnahmen diskutiert werden. In Bezug auf den gestellten Antrag ist er der Meinung, dass eine Beschilderung mit Tempo 30 grundsätzlich möglich ist. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone scheint jedoch an andere Bedingungen geknüpft zu sein. Letztendlich ist diese Entscheidung jedoch keine Entscheidung der Politik.

 

ORM Bramm stellt klar, dass für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone eine Begründung vorliegen muss.

 

ORM Staas-Niemeyer bittet darum, den Antrag zunächst bis zur Entscheidung der Verkehrskommission zurückzustellen.

 

ORM Lübbe kann diesem Wunsch nicht nachkommen.

 

OBM Brinkhus lässt über den Antrag der SPD-Ortsratsfraktion, Vorlage WP 16-21/0553 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 14 Stimmen dafür

                                                                  7 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen