ORM Lübbe erläutert ausführlich
den Hintergrund des Antrages.
ORM Staas-Niemeyer erklärt, dass ihre
Fraktion den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ablehnt. Ihrer Meinung nach wäre das
der 3. Schritt vor dem 1. Schritt. Die zum Teil schwierige Parksituation vor
den Geschäften sei eher das Problem. Nach Meinung der FDP-Fraktion sind
außerdem zu wenig Zebrastreifen am Lutterdamm vorhanden, denn das Queren der
Straße ist tatsächlich ein Problem. Sie bezweifelt außerdem, dass durch das
langsame Fahren weniger Abgase erzeugt werden. Laut ADAC liegt die Akzeptanz
für eine 30er Zone bei Autofahrern bei
700-800 m. Bei der hier geplanten Strecke befürchtet sie, dass es zu
Ausweichverhalten kommen wird. Wenn die Autofahrer dann z.B. die Jahnstraße
befahren und evtl. dann auch noch am Sportplatz ein Turnier oder ähnliches
stattfindet, dann wird das Problem lediglich vom Lutterdamm in die Jahnstraße
verlagert. Als wichtigsten Punkt führt sie die in Auftrag gegebene
Verkehrsentwicklungsplanung an. Es macht aus ihrer Sicht keinen Sinn, jetzt
Insellösungen zu suchen und nicht das Ergebnis der e.g. Planung abzuwarten. Die
im Antrag angesprochenen Unfälle haben beide nichts mit erhöhter
Geschwindigkeit zu tun gehabt und sollten daher nicht als Grund für die nunmehr
gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung angegeben werden. Sollte der Verkehrsentwicklungsplan
letztendlich vernünftige Gründe für eine Zone 30 ergeben, dann wird sie dem
zustimmen, aber zum derzeitigen Zeitpunkt nicht.
ORM Franke erklärt, dass durch
eine Untersuchung aus Essen festgestellt wurde, dass das Verhältnis von NO2
zu NOx bei einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h ein
besonderes Maximum hat. Wenn man die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h
senkt, reduziert sich durch die Geschwindigkeitsbegrenzung nachweislich der NO²
Ausstoß um mindestens 10 % und sollte allein deshalb schon ein Grund dafür
sein, die Geschwindigkeit zu reduzieren.
ORM Bergmann erinnert daran, dass
man als Fahrradfahrer gehalten ist, immer den rechten Radweg zu benutzen. Die
Überquerung der Straße ist oftmals für die Schulkinder, die auf der südlichen
Seite des Lutterdamms wohnen und zur Schule im Sande müssen sehr schwierig.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung wäre daher sehr hilfreich. Außerdem empfindet
er den Lutterdamm in der Nacht für zu dunkel. Es mag sich dabei lediglich um
ein Gefühl handeln, aber er ist trotzdem der Meinung, dass evtl. eine
Lumenmessung vorgenommen werden sollte, um das mal zu überprüfen. ORM
Bergmann berichtet, dass die Zebrastreifen in Osnabrück mit Reflektoren
ausgestattet sind. Durch diese Reflektoren sieht man die Streifen sofort,
sobald man sie anfährt. Das Übersehen eines Zebrastreifens ist damit wesentlich
schwieriger. Er möchte wissen, ob die vorhandenen Zebrastreifen nicht ebenfalls
mit solchen Reflektoren ausgestattet werden könnten.
ORM Reyle berichtet in Bezug
auf die Umweltbelastung von der Studie des Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) aus Mai 2011, die eindeutig besagt,
dass der NOx- Wert bei langsamerem Fahren steigt und nicht sinkt,
wie behauptet wurde. Es entsteht auch eine höhere Lärmbelastung. Er ist der
Meinung, dass andere Sicherungsmaßnahmen wie die Reflektoren am Zebrastreifen
oder die Überprüfung der Parksituation an der Apotheke, die Fußgänger oft
zwingt auf die Fahrbahn zu treten, mehr Erfolg hätte.
ORM Bramm ist der Meinung, dass
der Antrag keine rechtliche und sachliche Grundlage hat. Der Lutterdamm ist
eine Kreisstraße. Gem. § 45 Abs. 1c StVO ist an Kreisstraßen
keine Tempo 30 Zone vorgesehen. Sämtliche Straßenschilder müssten entfernt
werden, es würde überall die Rechts-vor-links Regelung gelten und jeder könnte
fahren, wo er wollte. Das bringt nicht mehr Sicherheit, sondern die anliegenden
Straßen würden als Schleichwege benutzt werden. Das niederländische Umweltministerium
hat festgestellt, dass es keine substanzielle Lärmreduktion bei Verringerung
von Tempo 50 auf Tempo 30 gibt. Die bereits erwähnte Studie des LUBW hat
ebenfalls keine Verbesserung der Immissions- und Kraftstoffsituation bei
Verringerung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h festgestellt. Die
gewünschte Zielsetzung kann mit der Maßnahme nicht erreicht werden.
ORM Johanns berichtet, dass die
Ortsdurchfahrt von Bersenbrück über eine relativ lange Strecke als Zone 30
gekennzeichnet ist. Es gibt dort teilweise eine Rechts-vor-links Regelung, aber
teilweise ist die Hauptstraße auch Vorfahrtstraße. Ihrer Meinung nach ist es
also nicht richtig, dass für alle Nebenstraßen dann eine Rechts-vor-links
Regelung vorzunehmen ist. Sie kann nicht nachvollziehen, warum man z.B. auf die
Jahnstraße ausweichen sollte, nur weil man am Lutterdamm 30 fahren muss.
ORM Neumann ist der Meinung, dass
zwar die Stadt Bramsche keine Tempo 30-Zone einrichten kann, aber der Landkreis
kann gem. § 45 Abs. 1c StVO im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Tempo 30-Zone
anordnen. Er
ist der Meinung, dass es also nicht von vorne herein ausgeschlossen ist.
ORM Märkl stellt klar, dass es
noch viele ungeklärte Details gibt. Es handelt sich um eine Kreisstraße und es
obliegt der Verkehrskommission darüber zu bestimmen ob da eine Tempo 30-Zone
eingerichtet wird oder nicht. Der Ortsrat kann ihrer Meinung nach nur ein Votum
abgeben. Es sollte das Ergebnis des Verkehrsentwicklungsplanes abgewartet und
dann entschieden werden, was sinnvoll ist. Die Situation am Lutterdamm ist
eindeutig unbefriedigend und es muss eine vernünftige Lösung her, aber zum
jetzigen Zeitpunkt wird ihre Fraktion den Antrag ablehnen.
ORM Lübbe ergänzt seinen
vorherigen Wortbeitrag und stellt klar, dass der Antrag als Zeichen an den
Landkreis Osnabrück zu sehen ist, wie wichtig das Thema Lutterdamm ist.
BGM Pahlmann bestätigt, dass der Lutterdamm ein
wichtiges Thema ist. Dieser wird beim Verkehrsentwicklungsplan berücksichtigt
und die Verkehrskommission wird sich mit diesem Thema beschäftigen. Im April
werden den Kommunalpolitikern erste Ergebnisse und Vorschläge vorgestellt. Im
Juni soll dann die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert werden.
Anschließend können Maßnahmen diskutiert werden. In Bezug auf den gestellten
Antrag ist er der Meinung, dass eine Beschilderung mit Tempo 30 grundsätzlich
möglich ist. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone scheint jedoch an andere
Bedingungen geknüpft zu sein. Letztendlich ist diese Entscheidung jedoch keine
Entscheidung der Politik.
ORM Bramm stellt klar, dass für
die Einrichtung einer Tempo 30-Zone eine Begründung vorliegen muss.
ORM Staas-Niemeyer bittet darum, den
Antrag zunächst bis zur Entscheidung der Verkehrskommission zurückzustellen.
ORM Lübbe kann diesem Wunsch
nicht nachkommen.
OBM Brinkhus lässt über den Antrag
der SPD-Ortsratsfraktion, Vorlage WP 16-21/0553 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 14
Stimmen dafür
7 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen