Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Die Wegeflurstücke 350, 351/1 und 351/2 der Flur 1, und das Flurstück 271 der Flur 26, alle Gemarkung Achmer, werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Der Ortsrat Achmer beschließt die Vorlage 16/21/0515.

 

Abstimmungsergebnis:                                   11 Stimmen dafür

                                                                        0 Stimmen dagegen

                                                                        0 Enthaltungen