Beschlussvorschlag:
Die Wegeflurstücke 350, 351/1 und 351/2 der Flur 1, und das Flurstück 271 der Flur 26, alle Gemarkung Achmer, werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Ortsrat Achmer beschließt die Vorlage 16/21/0515.
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen