Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beabsichtigt, gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) einen Teilbereich der Straße „Am Hasenkamp“, im Straßenbestandsverzeichnis von Achmer unter der Nummer 7 (2) eingetragen, und aus Teilen der Flurstücke 382/1, 377/1, 376/1, 375, 357/1 und 356, alle Gemarkung Achmer, Flur 1, bestehend, beginnend im Norden ab der östl. Grenze des Flurstücks 352, Flur 1, Gemarkung Achmer, und im Süden endend am Flurstück 271, Flur 26, Gemarkung Achmer, vollständig einzuziehen. Der beigefügte Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Herr Tangemann erläutert kurz die Vorlagen 508, 514 und 515. Der Flächentausch hat im Rahmen der Flurbereinigung bereits stattgefunden und es müssen jetzt nur noch mit Beschluss der Vorlagen die Wege ent- und gewidmet werden.

 

OBM Hennig bittet darum, dass bei zukünftigen Lageplänen zumindest eine Hauptverkehrsstraße zu sehen ist, damit der Ortsrat die Flächen besser lokalisieren kann.

 

Der Ortsrat Achmer beschließt die Vorlage 16/21/0508.

 

Abstimmungsergebnis:                                   11 Stimmen dafür

                                                                        0 Stimmen dagegen

                                                                        0 Enthaltungen