Ein Bürger erklärt, dass am 15.08.2018 seitens einiger Politiker die Aussage getätigt wurde, im Bereich „Hemke“ seien keine weiteren Bauaktivitäten geplant. Am 04.01. informierten dann die Bramscher Nachrichten über die Bauvoranfrage eines Verbrauchermarktes am Ortsausgang Richtung Achmer. Herr Tangemann weist drauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen geändert haben. Der jetzige NP-Markt kann evtl. nicht an dem heutigen Standort bleiben und die Verwaltung muss sich Gedanken machen, wie man die Nahversorgung für den Bereich Bramscher Berg sicherstellen kann. Eine Raumverträglichkeitsprüfung findet gerade statt. Ein Ergebnis steht noch aus.

 

Der Grünegräser Weg ist seit den 90iger Jahren bewohnt und ein Bürger erkundigt sich, warum gerade jetzt die Straße ausgebaut wird. Nach Aussage der Verwaltung ist mit einem Quadratmeterpreis von 25-30 € zu rechnen. Herr Tangemann erläutert zunächst, dass die Beiträge nach BauGB und nicht nach NKAG abgerechnet werden und beim Erstausbau die Anlieger 90% der Kosten tragen müssen. Die Veranlagungshöhe kann somit nicht von der Verwaltung angepasst werden.

Der Ortsrat Achmer hat bereits im Jahr 2016 über die Ausbaumaßnahme gesprochen. Unter dem Gesichtspunkt Schulwegsicherung wurde diese Maßnahme in die Prioritätenliste des Ortsrats aufgenommen und vom Rat der Stadt Bramsche wurden Haushaltsmittel hierfür bereitgestellt. Diese politischen Beschlüsse werden jetzt von der Verwaltung umgesetzt. Herr Tangemann verweist auf die Informationsveranstaltung am 14.03., wo dann auch genauere Aussagen zu den Kosten erfolgen können. Sollte die Ausschreibung nicht wirtschaftlich sein, kann die Verwaltung diese auch wieder aufheben.

 

ORM Kaden bekräftigt den Wunsch des Ortsrates, den Grünegräser Weg auszubauen. Auch viele Eltern und Anwohner sind in den letzten Jahren mit dem Ausbauwunsch auf den Ortsrat zugekommen. Die Beratungen haben immer in öffentlicher Sitzung stattgefunden.

 

Auf Nachfrage eines Bürgers erläutert ORM Quebbemann, dass es sich hier um einen Erstausbau (BauGB) und nicht um die Abrechnung nach Straßenausbaubeitragssatzung handelt. In dem Fall wäre die Straße bereits einmal abgerechnet worden und müsste z.B. saniert werden. Herr Tangemann ergänzt hierzu, dass die Anwohner bereits im Oktober 2018 angeschrieben wurden und Einfluss auf die Planungen nehmen konnten.

Auf Anfrage einer Bürgerin teilt Herr Tangemann mit, dass der Ausbau seit vielen Jahren in öffentlichen Sitzungen diskutiert worden ist. Die geschilderten Probleme mit der Straße (Schlaglöcher, Regenwasser) lassen sich nur mit einer endgültigen Herstellung der Straße beheben. Sollten einzelne Anlieger die Erschließungskosten nicht finanzieren können, besteht die Möglichkeit bei der Stadt Bramsche eine Stundung zu beantragen.

 

Herr Tangemann teilt auf Anfrage eines Bürgers mit, dass das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits beim Ausbau des oberen Teils des Grünegräser Weges entschieden hat, dass es sich hier um einen Erstausbau handelt. Sollte das Baugebiet in den nächsten Jahren in nördlicher Richtung erweitert werden, würde man dann die Verkehrsanbindung dieses Baugebietes planen, erklärte Herr Tangemann auf Nachfrage eines Bürgers.

 

Für weitere Fragen verweist Herr Tangemann auf den Termin am 14.03.2019.

 

Ein Bürger fragt an, wie die Zuwegung zum geplanten Windpark „Bühner Bach“ geplant ist. Herr Tangemann verweist an die Samtgemeinde Neuenkirchen. OBM Hennig sagt eine Beantwortung in der nächsten Sitzung zu.

Da die Fußgängerbügel an der Straße „Auf dem Vogelbaum“ zu eng aneinander stehen, regt eine Bürgerin an, diese leicht zu versetzen, damit man die Stelle mit einem Elektrorollstuhl passieren kann.