Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 168 „Am Papenbruch“, mit örtlichen Bauvorschriften,  wird gemäß § 2, Abs. 1 BauGB aufgestellt.

2.    Die Aufstellung erfolgt in Verbindung mit § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung), im beschleunigten Verfahren.

3.    Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

4.    Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4, Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2, Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3, Abs. 2, Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.

5.    Ein Umweltplanerischer Fachbeitrag wird ausgearbeitet.

6.    Der genaue Geltungsbereich ist im beiliegenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.

 


LSBD Greife stellt die Beschlussvorlage und die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung des Projektes vor.

 

OBMin Brinkus findet die Lage ideal für den Bau des Kindergartens St. Martin und begrüßt den zusätzlich geplanten Wohnungsbau. Sie merkt an, dass an den Bau einer Tiefgarage gedacht werden müsse, damit die vorhandene Fläche bestmöglich genutzt werden kann.

 

BV Schulze und RM Marewitz sprechen sich für die Vorlage aus.

 

RM Rohe fragt sich, wie die Hochwasserfrage gelöst werden kann, wenn an gleicher Stelle Tiefgaragen entstehen sollen.

 

LSBD Greife  teilt mit, dass dieses Problem durch Geländeauffüllung behoben werden kann und dies auch so beabsichtigt ist.

 

RM Pöppe findet, dass der Penter Weg nicht der ideale Platz für den Neubau des Kindergartens ist. Das Bahnhofsumfeld sei dafür ein viel besserer Ort, zudem seien die Kosten für die Geländeaufschüttung nicht unbeachtlich.

 

RM Märkel  weist darauf hin, dass die Verkehrsanbindung des Kindergartens gut durchdacht werden muss. Dies betrifft nicht nur die Verkehrsanbindung für Autos (Hol- und Bringverkehr), sondern auch einen Fußweg, der den Kindern ermöglicht,  gefahrlos z.B. zur St. Martin Kirche zu gelangen.

 

RM Quebbemann findet, dass die Schaffung neuen Wohnraums die Aufgabe der Bauverwaltung ist. Es ist demnach zu begrüßen, eben an dieser Stelle neuen Wohnraum und den Kindergarten zu schaffen. Er hätte sich jedoch gewünscht, dass ergebnisoffen im Rahmen des Verfahrens über den genauen Standort des Kindergartens diskutiert werden kann. Nun wurden Fakten geschaffen und eine Diskussion über den Standort ist nicht mehr möglich.

 

RM Pöppe kritisiert die Lage des Kindergartens. Durch die Lage im Norden des Grundstücks, direkt an der meistbefahrenen Straße in Bramsche, seien die Kinder in nicht unerheblichem Maße Immissionen ausgesetzt.

 

LSBD Greife erläutert, dass der  Standort des Kindergartens tiefer liegt und durch aktive und passive Schallschutzmaßnahmen der Schall weitestgehend eingedämmt werden kann. Die Staubbelastung, die im gesamten Gebiet vorliegt, kann jedoch nicht eingedämmt werden. Zudem bietet der vorgesehene Standpunkt eine zukünftige Erweiterungsmöglichkeit.

 

OBMin Brinkhus lässt den Ortsrat über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

                                     21 Stimmen dafür

                                       0 Stimmen dagegen

                                       1 Enthaltung

 

Vors. Bergander lässt den Ausschuss über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

                                      10 Stimmen dafür

                                        1 Stimme dagegen

                                        1 Enthaltung