Beschlussvorschlag:

 

Die Einjahresfrist der am 22.02.2018 beschlossenen Satzung der Stadt Bramsche über die Anordnung einer Veränderungssperre für den gesamten Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 124 „Windpark Balkum/Hesepe“ wird hiermit gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) um ein weiteres Jahr verlängert und die Veränderungssperre wird erneut als Satzung beschlossen.

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


RM Sieksmeyer erläutert ausführlich, warum eine Beibehaltung der Anlagenhöhe auf 150 m nicht dafür geeignet ist das Klimaschutzziel zu erreichen und  beantragt daher für seine Fraktion die Veränderungssperre abzulehnen und in dem Beb.-Plan eine Anlagenhöhe von 200 m festzuschreiben.

 

RM Bergander erklärt für seine Fraktion, dass im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden für den Bereich Bramsche ausreichend Flächen für Windenergieanlagen in den letzten Jahren ausgewiesen worden sind.

 

RM Quebbemann stimmt dem Beitrag von RM Bergander zu. Es sind sogar mehr Bereiche ausgewiesen worden, als zunächst vorgesehen waren. Er ist der Meinung, dass die Stadt Bramsche ihren Beitrag zur Energiewende mehr als genug erfüllt hat.

 

RM Marewitz ist der Meinung, dass die Lebensqualität in Bramsche erhalten bleiben muss. Durch die vorhandenen Windenergieanlagen sind schon genug Bereiche ihrer Lebensqualität beraubt worden.

 

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag zur Vorlage WP 16-21/499 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                  31 Stimmen dafür

                                                                 4 Stimmen dagegen

                                                                   0 Enthaltungen