Beschlussvorschlag:
Die Einjahresfrist der am 22.02.2018 beschlossenen Satzung der Stadt Bramsche über die Anordnung einer Veränderungssperre für den gesamten Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 124 „Windpark Balkum/Hesepe“ wird hiermit gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) um ein weiteres Jahr verlängert und die Veränderungssperre wird erneut als Satzung beschlossen.
Die in der Anlage beigefügte Satzung sowie die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs sind Bestandteil dieses Beschlusses.
RM
Sieksmeyer
erläutert ausführlich, warum eine Beibehaltung der Anlagenhöhe auf 150 m nicht
dafür geeignet ist das Klimaschutzziel zu erreichen und beantragt daher für seine Fraktion die
Veränderungssperre abzulehnen und in dem Beb.-Plan eine Anlagenhöhe von 200 m
festzuschreiben.
RM
Bergander erklärt
für seine Fraktion, dass im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden für den
Bereich Bramsche ausreichend Flächen für Windenergieanlagen in den letzten
Jahren ausgewiesen worden sind.
RM
Quebbemann stimmt
dem Beitrag von RM Bergander zu. Es sind sogar mehr Bereiche ausgewiesen
worden, als zunächst vorgesehen waren. Er ist der Meinung, dass die Stadt
Bramsche ihren Beitrag zur Energiewende mehr als genug erfüllt hat.
RM
Marewitz ist der
Meinung, dass die Lebensqualität in Bramsche erhalten bleiben muss. Durch die
vorhandenen Windenergieanlagen sind schon genug Bereiche ihrer Lebensqualität
beraubt worden.
RV
Brinkhus lässt über
den o.g. Beschlussvorschlag zur Vorlage WP 16-21/499 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 31 Stimmen dafür
4 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen