RM
Hennig berichtet,
dass der Antrag im Ausschuss für Soziales und Sport abgelehnt worden ist.
RM
Riepe erläutert den
Hintergrund für die Antragstellung. Seine Fraktion hält es für sehr wichtig,
dass den Eltern, die gezwungen sind ihr Kind ab 3 Jahren über die achte Stunde
hinaus betreuen zu lassen, auch die finanzielle Möglichkeit dafür gegeben wird.
RM
Quebbemann stellt
klar, dass seine Fraktion grundsätzlich nicht dagegen ist, diese Kosten, die
durch eine Beitragsfreistellung entstehen würden, in den Haushaltsplan mit
aufzunehmen. Das Problem ist zum derzeitigen Zeitpunkt die Organisation der
Betreuung durch die vorhandenen Erzieher und Betreuer.
RM
Neils erklärt dazu,
dass zunächst die Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher entsprechend ihrer
vermehrten und verantwortungsvollen Aufgaben angepasst werden müssen. Die
Ausweitung der Beitragsfreiheit ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht
ausreichend durchdacht und die notwendigen Möglichkeiten dafür noch nicht
geschaffen.
RM
Quebbemann stellt
klar, dass die angesprochenen finanzschwachen Familien nach wie vor von der
Beitragsbefreiung profitieren und dieses Argument somit derzeit nicht aussagekräftig ist.
RM
Riepe hält die
Antragstellung allein schon aus dem Grunde für sinnvoll, da durch die Diskussion
bekannt geworden ist, dass finanziell schwache Familien eine Beitragsbefreiung
erhalten können.
RV
Brinkhus lässt über
den Antrag zur Vorlage WP 16-21/492 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 2 Stimmen dafür
33 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen