Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

RM Hennig berichtet, dass der Antrag im Ausschuss für Soziales und Sport abgelehnt worden ist.

 

RM Riepe erläutert den Hintergrund für die Antragstellung. Seine Fraktion hält es für sehr wichtig, dass den Eltern, die gezwungen sind ihr Kind ab 3 Jahren über die achte Stunde hinaus betreuen zu lassen, auch die finanzielle Möglichkeit dafür gegeben wird.

 

RM Quebbemann stellt klar, dass seine Fraktion grundsätzlich nicht dagegen ist, diese Kosten, die durch eine Beitragsfreistellung entstehen würden, in den Haushaltsplan mit aufzunehmen. Das Problem ist zum derzeitigen Zeitpunkt die Organisation der Betreuung durch die vorhandenen Erzieher und Betreuer.

 

RM Neils erklärt dazu, dass zunächst die Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher entsprechend ihrer vermehrten und verantwortungsvollen Aufgaben angepasst werden müssen. Die Ausweitung der Beitragsfreiheit ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend durchdacht und die notwendigen Möglichkeiten dafür noch nicht geschaffen.

 

RM Quebbemann stellt klar, dass die angesprochenen finanzschwachen Familien nach wie vor von der Beitragsbefreiung profitieren und dieses Argument somit derzeit nicht  aussagekräftig ist.

 

RM Riepe hält die Antragstellung allein schon aus dem Grunde für sinnvoll, da durch die Diskussion bekannt geworden ist, dass finanziell schwache Familien eine Beitragsbefreiung erhalten können.

 

RV Brinkhus lässt über den Antrag zur Vorlage WP 16-21/492 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                    2 Stimmen dafür

                                                               33 Stimmen dagegen

                                                                   0 Enthaltungen