Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie soll wie folgt geändert werden:

Einleitung:

Die Stadt Bramsche gewährt Institutionen wie (Sport-)Vereinen, Jugendorganisationen, Trägern der Jugendhilfe und Jugendpflege Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen nach folgenden Richtlinien:

Punkt 1.3:

Antragsberechtigt sind Träger der Jugendhilfe und Jugendpflege, (Sport-)Vereine und Jugendorganisationen, die als förderungswürdig anerkannt sind und ihren Sitz in Bramsche haben.

Punkt 2.4:

2.4 Aus- und Fortbildungen von Übungsleitern und Trainern im Jugendbereich werden von der Stadt Bramsche zusätzlich mit 25 % der Teilnahmegebühren (max. mit 50,00 €) bezuschusst, sofern diese bereits vom Kreissportbund Osnabrück-Land e.V. (KSB) über die Sportförderrichtlinie des Landkreises Osnabrück (Fassung von 2018) unterstützt werden oder aufgrund fehlender Landkreis-Mittel negativ beschieden wurden.

Voraussetzung für die anteilige Kostenübernahme der Stadt Bramsche ist, dass sich die entsprechenden Trainer und Übungsleiter zumindest teilweise im nicht-kommerziellen Kinder- und Jugendbereich als Trainer oder Übungsleiter in Bramscher Einrichtungen gemäß Punkt 1.3 dieser Richtlinien engagieren bzw. engagieren werden.

Punkt 3:

Zur Beantragung eines Zuschusses sind nach Abschluss der Maßnahme bei der Stadtverwaltung – Fachbereich 3 /Soziales, Bildung und Sport – einzureichen:

-          Aufenthalts- bzw. Teilnahmebestätigung (sowie Rechnungen von unter 2.4 genannten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen)

-          Teilnehmerliste

-          Lehrgangsprogramm bei Maßnahmen nach 2.2 und 2.3

-          Nachweis der Förderung oder Ablehnung der unter 2.4. genannten Maßnahme beim Kreissportbund

 

Die Teilnehmerliste muss die Anschriften, Geburtsdaten und Unterschriften aller Teilnehmer enthalten.

 

 


RM Hennig trägt kurz zur Beschlussvorlage 16-21/0487 vor.

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 35 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen