Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie soll wie folgt geändert werden:
Einleitung:
Die Stadt Bramsche gewährt Institutionen
wie (Sport-)Vereinen, Jugendorganisationen,
Trägern der Jugendhilfe und Jugendpflege Zuschüsse für
jugendpflegerische Maßnahmen nach folgenden Richtlinien:
Punkt 1.3:
Antragsberechtigt sind Träger der Jugendhilfe und
Jugendpflege, (Sport-)Vereine und Jugendorganisationen,
die als förderungswürdig anerkannt sind und ihren Sitz in Bramsche haben.
Punkt 2.4:
2.4 Aus- und Fortbildungen von
Übungsleitern und Trainern im Jugendbereich werden von der Stadt Bramsche
zusätzlich mit 25 % der Teilnahmegebühren (max. mit 50,00 €) bezuschusst,
sofern diese bereits vom Kreissportbund Osnabrück-Land e.V. (KSB) über die
Sportförderrichtlinie des Landkreises Osnabrück (Fassung von 2018) unterstützt
werden oder aufgrund fehlender Landkreis-Mittel negativ beschieden wurden.
Voraussetzung für die anteilige
Kostenübernahme der Stadt Bramsche ist, dass sich die entsprechenden Trainer
und Übungsleiter zumindest teilweise im nicht-kommerziellen Kinder- und
Jugendbereich als Trainer oder Übungsleiter in Bramscher Einrichtungen gemäß
Punkt 1.3 dieser Richtlinien engagieren bzw. engagieren werden.
Punkt 3:
Zur Beantragung eines Zuschusses sind nach
Abschluss der Maßnahme bei der Stadtverwaltung – Fachbereich 3 /Soziales,
Bildung und Sport – einzureichen:
-
Aufenthalts- bzw. Teilnahmebestätigung (sowie Rechnungen von unter 2.4
genannten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen)
-
Teilnehmerliste
-
Lehrgangsprogramm
bei Maßnahmen nach 2.2 und 2.3
-
Nachweis der Förderung oder Ablehnung der unter 2.4. genannten Maßnahme
beim Kreissportbund
Die Teilnehmerliste muss die Anschriften,
Geburtsdaten und Unterschriften aller Teilnehmer enthalten.
RM
Hennig trägt kurz
zur Beschlussvorlage 16-21/0487 vor.
RV
Brinkhus lässt über
den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 35
Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen