Beschluss: mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Erschließungseinheit:

Der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die im Bebauungsplan Nr. 164 „Eiker Esch“ festgesetzte neue Planstraße, bestehend aus einem Hauptzug und einer südlich abgehenden selbständigen Stichstraße, wird gemeinsam ermittelt.

 

Entwässerungssystem:

Bei der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen der zuvor genannten Erschließungseinheit wird - abweichend von der grundsätzlichen Systementscheidung - auf ein abgegrenztes Entwässerungssystem abgestellt, welches auch die Kosten des im Bebauungsplan Nr. 164 festgesetzten Regenrückhaltebeckens beinhaltet.


Da kein Vortrag zur Vorlage WP 16-21/0460 gewünscht wird, lässt RV Brinkhus über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 29 Stimmen dafür

                                                                  2 Stimmen dagegen

                                                                  4 Enthaltungen