Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2017 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 die Entlastung.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.574.616,55 € ist gem.

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.496.492,12 € ist gemäß

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.


RM Lübbe trägt den Inhalt der Beschlussvorlage 16-21/0422 vor. Weiterhin möchte er für seine Fraktion Stellung zu dem erfolgten Jahresabschluss nehmen. Es wurde ein Fehlbetrag von 2,8 Mio. veranschlagt, im Ergebnis wurden Mehreinnahmen von 9,8 Mio. erzielt. Der städtischen Rücklage werden 7 Mio. zugefügt. In 2017 konnte die Verschuldung auf gerundet 33 Mio. gesenkt werden, die Tilgung betrug  etwa 1,9 Mio. Er ist der Meinung, dass ein solches Ergebnis erwähnt werden muss. Bei Haushaltsdebatten gehe es um Kreditermächtigungen und damit um  Vertrauen. Er ist der Meinung, dass die Verwaltung sehr vertrauensvoll handelt. Sicherlich wird von der sehr guten Wirtschaftslage und den gestiegenen Steuereinnahmen usw. profitiert, dennoch sollte das gute Ergebnis gewürdigt werden. Er bedankt sich dafür bei der Verwaltung.

RM Sieksmeyer gibt zu bedenken, dass Kreditermächtigungen aus den Vorjahren 2017 und 2018 nicht in Anspruch genommen wurden. Mittlerweile belaufe sich die Kreditermächtigung mit diesem Haushaltsjahr auf über 9 Mio., weil viele angedachte Investitionen in 2017 und 2018 nicht umgesetzt wurden.  Gleichwohl war es mit den überdurchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen ein sehr erfolgreiches Haushaltsjahr 2017. Dennoch müsse in diesem Haushaltsjahr mit durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen gerechnet werden.

RV Brinkhus lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                 35 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  1 Enthaltung