Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129
NKomVG über den Jahresabschluss 2017 und erteilt dem Bürgermeister für den
Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 die Entlastung.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe
von 4.574.616,55 € ist gem.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der Überschuss des
außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.496.492,12 € ist gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
RM Lübbe trägt den Inhalt der
Beschlussvorlage 16-21/0422 vor. Weiterhin möchte er für seine Fraktion
Stellung zu dem erfolgten Jahresabschluss nehmen. Es wurde ein Fehlbetrag von
2,8 Mio. veranschlagt, im Ergebnis wurden Mehreinnahmen von 9,8 Mio. erzielt.
Der städtischen Rücklage werden 7 Mio. zugefügt. In 2017 konnte die Verschuldung
auf gerundet 33 Mio. gesenkt werden, die Tilgung betrug etwa 1,9 Mio. Er ist der Meinung, dass ein
solches Ergebnis erwähnt werden muss. Bei Haushaltsdebatten gehe es um
Kreditermächtigungen und damit um
Vertrauen. Er ist der Meinung, dass die Verwaltung sehr vertrauensvoll
handelt. Sicherlich wird von der sehr guten Wirtschaftslage und den gestiegenen
Steuereinnahmen usw. profitiert, dennoch sollte das gute Ergebnis gewürdigt
werden. Er bedankt sich dafür bei der Verwaltung.
RM Sieksmeyer gibt zu bedenken, dass
Kreditermächtigungen aus den Vorjahren 2017 und 2018 nicht in Anspruch genommen
wurden. Mittlerweile belaufe sich die Kreditermächtigung mit diesem
Haushaltsjahr auf über 9 Mio., weil viele angedachte Investitionen in 2017 und
2018 nicht umgesetzt wurden. Gleichwohl
war es mit den überdurchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen ein sehr
erfolgreiches Haushaltsjahr 2017. Dennoch müsse in diesem Haushaltsjahr mit
durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen gerechnet werden.
RV
Brinkhus lässt über
den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 35
Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
1 Enthaltung