Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2017 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 die Entlastung.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.574.616,55 € ist gem.

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.496.492,12 € ist gemäß

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.


Frau Bodensiek und Herr Stiegemeyer erörtern den Jahresabschluss 2017 und geben ausführliche Informationen zu den einzelnen Bestandteilen.

Sowohl RM Sieksmeyer als auch RM Quebbemann regen an, dass der Jahresabschluss künftig in einer separaten Sitzung und nicht gemeinsam mit den Haushaltsplanberatungen erfollgen solle.

Als Anregung für die Beobachtung von Langzeitinvestitionen bittet RM Sieksmeyer, den Eiker Esch aufzunehmen, damit dann jährlich über die aktuelle Entwicklung informiert werden kann.

RM Quebbemann merkt zur Kreisumlage bzw. Überschussrücklage an, dass die Summe der  Überschussrücklage aller Landkreisgemeinden bei 123,47 Mio € und die des Landkreises bei annähernd gleichem Volumen bei 40,82 Mio € läge. Dieses Verhältnis solle bei der Diskussion der Kreisumlage auch berücksichtigt werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:                                   11   Stimmen dafür

                                                                          0   Stimmen dagegen

                                                                          0   Enthaltungen