Herr Jeuring regt an, dass die Stadt Bramsche einen städtischen Prüdienst für Gewerbesteuerprüfungen (Aussenprüfung) einrichten könnte, um sicherzustellen, dass die Stadt Bramsche auch den Zerlegungsanteil insbesondere bei der Gewerbesteuer bekommt, der ihr zusteht. EStR Willems vertraut hier auf die Fachkenntnisse der Finanzverwaltung und verweist bei Einrichtung eines städtischen Prüfdienstes auf die dann zusätzlich anfallenden  Personalkosten. RM Sieksmeyer bittet um Klärung, wie bei den Windparks Ueffeln, Balkum und Vinte die Zerlegung erfolgt, da es sich bei den Betreibern um nicht ortsansässige Betriebe handelt. EStR Willems verweist darauf, dass es abweichend von der normalen Zerlegung (Arbeitslöhne) bei Windparks eine spezielle Regelung gebe.

Eine Erörterung als Anlage zum Protokoll wird erbeten.

 

Anmerkung der Verwaltung zum Protokoll:

Nach § 21 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes haben Gemeinden hinsichtlich der Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) das Recht, an Außenprüfungen der Finanzverwaltung teilzunehmen, wenn die Außenprüfungen im Gemeindebezirk erfolgen und die zu prüfenden Steuerpflichtigen in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten oder Grundbesitz haben. Die Gemeinden haben nur ein Teilnahmerecht und kein Recht, die Prüfung selbst vorzunehmen, sodass sie dem Steuerprüfer vom jeweiligen Finanzamt im Rahmen der Prüfung lediglich Hinweise und Fragestellungen zwecks Klärung mit dem Steuerpflichtigen geben können.

Als zwingende Voraussetzung für die Einführung eines städtischen Steuerprüfdienstes wird die fachliche Qualifikation des jeweiligen Steuerprüfers gesehen. I.d.R. handelt es sich bei den städtischen Steuerprüfern der u.g. Städte um ehemalige Mitarbeiter der Finanzverwaltung, die dort „abgeworben“ wurden.

Eine Umfrage bei Städten und Gemeinden ergab, dass lediglich große Städte (z.B. Köln, Dortmund, Solingen) einen eigenen städtischen Steuerprüfdienst vorhalten. Mittlere und kleine Städte haben keinen eigenen Steuerprüfdienst. Selbst die Stadt Düsseldorf hält es rechnerisch nicht für darstellbar, dass ein städtischer Prüfdienst zu Mehrerträgen führt.