Sitzung: 26.11.2018 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal
Herr Jeuring regt an, dass die Stadt Bramsche einen städtischen Prüdienst für Gewerbesteuerprüfungen (Aussenprüfung) einrichten könnte, um sicherzustellen, dass die Stadt Bramsche auch den Zerlegungsanteil insbesondere bei der Gewerbesteuer bekommt, der ihr zusteht. EStR Willems vertraut hier auf die Fachkenntnisse der Finanzverwaltung und verweist bei Einrichtung eines städtischen Prüfdienstes auf die dann zusätzlich anfallenden Personalkosten. RM Sieksmeyer bittet um Klärung, wie bei den Windparks Ueffeln, Balkum und Vinte die Zerlegung erfolgt, da es sich bei den Betreibern um nicht ortsansässige Betriebe handelt. EStR Willems verweist darauf, dass es abweichend von der normalen Zerlegung (Arbeitslöhne) bei Windparks eine spezielle Regelung gebe.
Eine Erörterung als Anlage zum Protokoll wird erbeten.
Anmerkung der Verwaltung zum Protokoll:
Nach
§ 21 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes haben Gemeinden hinsichtlich der
Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) das Recht, an Außenprüfungen
der Finanzverwaltung teilzunehmen, wenn die Außenprüfungen im Gemeindebezirk
erfolgen und die zu prüfenden Steuerpflichtigen in der Gemeinde eine
Betriebsstätte unterhalten oder Grundbesitz haben. Die Gemeinden haben nur ein
Teilnahmerecht und kein Recht, die Prüfung selbst vorzunehmen, sodass sie dem
Steuerprüfer vom jeweiligen Finanzamt im Rahmen der Prüfung lediglich Hinweise
und Fragestellungen zwecks Klärung mit dem Steuerpflichtigen geben können.
Als
zwingende Voraussetzung für die Einführung eines städtischen Steuerprüfdienstes
wird die fachliche Qualifikation des jeweiligen Steuerprüfers gesehen. I.d.R.
handelt es sich bei den städtischen Steuerprüfern der u.g. Städte um ehemalige
Mitarbeiter der Finanzverwaltung, die dort „abgeworben“ wurden.
Eine
Umfrage bei Städten und Gemeinden ergab, dass lediglich große Städte (z.B.
Köln, Dortmund, Solingen) einen eigenen städtischen Steuerprüfdienst vorhalten.
Mittlere und kleine Städte haben keinen eigenen Steuerprüfdienst. Selbst die
Stadt Düsseldorf hält es rechnerisch nicht für darstellbar, dass ein
städtischer Prüfdienst zu Mehrerträgen führt.