Sitzung: 05.11.2018 Ortsrat Ueffeln
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 16-21/0470
Beschlussvorschlag:
- Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153
„Steingräberweg“ wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
- Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
Von einer Umweltprüfung nach § 2
(4) BauGB und dem Umweltbericht
nach § 2a BauGB wird abgesehen.
- Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB und den Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird
abgesehen.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153
„Steingräberweg“ und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 (2) BauGB
öffentlich ausgelegt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wird gem. § 4 (2) BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen
Auslegung durchgeführt.
- Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 153 „Steingräberweg“ wird im
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt.
OBM Clausing stellt die Vorlage WP 16-21/0470 vor.
Herr Tangemann ergänzt die Ausführungen von OBM Clausing und beantwortet Fragen der Ortsratsmitglieder.
OBM Clausing lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
7 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen