Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Steingräberweg“ wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
  2. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach §  2 (4)  BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.
  3. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und den Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
  4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Steingräberweg“ und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
  5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4 (2) BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
  6. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 153 „Steingräberweg“ wird im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt.

 


OBM Clausing stellt die Vorlage WP 16-21/0470 vor.

 

Herr Tangemann ergänzt die Ausführungen von OBM Clausing und beantwortet Fragen der Ortsratsmitglieder.

 

OBM Clausing lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 

                                      7 Stimmen dafür

                                      0 Stimmen dagegen

                                      0 Enthaltungen