Herr Sieksmeyer fragt an, ob es wegen der Einleitungsuntersagung bei Firma Leiber zu einer Regelung gekommen ist. Hierzu erläutert Herr Brüggemann, dass zwischenzeitlich von der Firma Leiber eine Flotationsanlage gebaut wurde. Hier werden Schlamm und absetzbare Stoffe dem Abwasserstrom entzogen und somit nicht mehr über die Abwasserleitung zur Kläranlage Bramsche geleitet. Somit wurde der Einleitung in das öffentliche Kanalnetz wieder zugestimmt. Herr Sieksmeyer fragt weiter an, ob die Ursache für die Verunreinigung des Oberflächenwassers der Firma Leiber mittlerweile behoben wurde. Hierzu erläutert Herr Schulte, dass ein Fehlanschluss gefunden und behoben wurde. Allerdings kommt es immer noch zu Verunreinigungen, die auf einen weiteren Fehlanschluss hindeuten. Bis zur Klärung darf das Regenwasser nicht in den Regenkanal eingeleitet werden. Herr Schulte berichtet weiter, dass in diesem Zusammenhang auch ein Fehlanschluss im Bereich der Firma Heytex festgestellt wurde. Dieser Bereich wird im Beisein des Gewerbeaufsichtsamtes geklärt werden.

Herr Sieksmeyer erkundigt sich nach dem Sachstand wegen der durch die Überwachungsbehörde festgestellten Einleitüberschreitung des Parameter Ammonium-Stickstoff im Ablauf der Kläranlage Bramsche. Hierzu erläutert Herr Schulte, dass dieses mit dem Umbau der Belüftung auf der Kläranlage zusammenhängt. Es wurden im Vorfeld höhere Erlaubniswerte für die Einleitung beim Landkreis Osnabrück beantragt und genehmigt. Die Einleitwerte wurden seit Fertigstellung der Umbauarbeiten eingehalten. Trotz allem ist diese Überschreitung kostenpflichtig, eine genaue Höhe der Kosten liegt noch nicht vor.

Bezüglich der Einleitung des Oberflächenwassers der Firma Dallmann aus dem sogenannten Weißbereich, der Flächen Igels Sand. für dessen Überprüfung der Landkreis Osnabrück zuständig ist, merkt Herr Sieksmeyer an, dass es hier keine regelmäßige Beprobung durch den Landkreis Osnabrück geben wird. Vielmehr soll hier nur Verdachtsbezogen nach Hinweisen eine Beprobung stattfinden. Herr Sieksmeyer bittet darum, dass es zu regelmäßigen Beprobungen, veranlasst durch die Stadt Bramsche,  kommt und diese entsprechend nachvollziehbar dokumentiert werden. Herr Schulte erklärt, dass der Abwasserbeseitigungsbetrieb ausschließlich für den Schwarzbereich zuständig ist und die Untere Wasserbehörde, der Landkreis Osnabrück, für die Direkteinleitung des Weißbereiches in den Pelkebach die Aufsichtsbehörde ist. Herr Sieksmeyer merkt an, dass es hier eine Vereinbarung geben müsse, die eine regelmäßige und kostenpflichtige Überprüfung der Firma Dallmann durch den Landkreis Osnabrück festschreibt. Hierzu erläutert Herr Pahlmann, dass die Stadt Bramsche nur vermittelnd tätig werden könne.