Die Antworten werden zur Kenntnis genommen.

OBM Hennig erklärt, dass einige der in den Antworten noch als „in Bearbeitung“ genannten Maßnahmen zwischenzeitlich umgesetzt wurden, so z.B. das Versetzen der zu engen Absperrbügel und die Reparatur des Fußweges im Bereich „Birkenweg“/“Am Wall“.

 

ORM Kempe moniert, dass das Ergebnis der Begehung des Ahornweges nicht der Beantwortung der Anfragen und Anregungen beigefügt worden sei (TOP 6 des Protokolls der 8.Sitzung).

Anmerkung der Verwaltung (Herr Pfänder): Das Ergebnis wurde bereits in der Beantwortung der Anfragen und Anregungen der 7.Sitzung verschickt, wird aber der Übersichtlichkeit halber hier nochmals eingefügt:

9.1

ORM Heise-Görtemöller spricht die Verkehrsproblematik im Ahornweg an, welche insbesondere durch Eltern verursacht wird, die ihre Kinder zum Kindergarten bringen oder dort abholen und fragt, ob hier nicht eine sog. „Anwohnerstraße“ oder ein verkehrsberuhigter Bereich geschaffen werden könnte.

LSBD Greife erklärt, dass ein Verkehrszeichen „Anlieger frei“ die Situation nicht entschärfen würde, da das Holen und Bringen eines Kindes vom und zum Kindergarten durchaus ein Anliegen sei.

Ob es andere Möglichkeiten gibt, sollte in einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Fachbereich 2 angeschaut werden.

 

9.2

ORM Heise-Görtemöller spricht eine weitere Verkehrssituation im Birkenweg an.

Hier kommt es häufiger vor, dass Busse durch die gesamte Straße fahren und es insbesondere für Radfahrer dadurch im Begegnungsverkehr in Höhe der dortigen Versicherungsagentur sehr eng und somit gefährlich wird.

 

Auch diese Verkehrssituation sollte im Rahmen eines Ortstermins mit dem Fachbereich 2 angesehen werden.

 

Antwort der Verwaltung (Fachbereich 2 – Herr Otte) zu TOP 9.1

Die beschriebene Situation wurde in einem Ortstermin gemeinsam mit OBM Hennig und Mitarbeitern des Fachbereiches 2 begutachtet.

Eine Beschilderung des Ahornweges mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) + Zusatzzeichen „Anwohner frei“ ist in der Form nicht möglich.

Das Zusatzzeichen „Anwohner frei“ ist nicht Bestandteil des aktuellen Verkehrszeichenkataloges und kann somit nicht aufgestellt werden. Lediglich das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ wäre hier möglich, würde aber nicht zur Problemlösung beitragen.

Daher wird vom Fachbereich 2 vorgeschlagen, dass bereits vorhandene Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) mit dem dann anzubringenden Zusatzzeichen „Keine Wendemöglichkeit“ zu ergänzen.

 

Die Straße „Am Wall“, die bislang als „Anwohnerstraße“ beschildert ist, ist dementsprechend falsch beschildert. Dies ist auch bereits an der bisherigen Beschilderung ersichtlich, welche Unterschiede aufweist. (s. anliegende Fotos)

 

Darüber hinaus ist nach Überprüfung der Widmungsunterlagen durch den Fachbereich 4 festgestellt worden, dass sowohl der „Ahornweg“ als auch die Straße „Am Wall“ dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet sind.

 

Antwort der Verwaltung (Fachbereich 2 – Herr Otte) zu TOP 9.2 Verkehrssituation am Birkenweg

Zu der dortigen  Problematik – Radfahrer im Begegnungsverkehr mit Bussen – sieht der Fachbereich 2 keine Notwendigkeit eine Beschilderung am besagten Streckenabschnitt vorzunehmen.

 

Die geschilderte Problematik mit einem oftmals in der Feldflachstraße geparkten LKW wurde an die Kolleginnen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs weitergegeben.

Hierzu ist jedoch grundsätzlich zu sagen, dass ein Parken gem. § 12 Abs. 3a StVO für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5t in der geschlossenen Ortschaft in reinen und allgemeinen Wohngebieten nur in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist.