Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Bramsche sowie des Gebührentarifs der Stadtbücherei Bramsche wird wie folgt geändert (Änderungen in rot markiert):
§ 12 (Sonderregelungen) der
Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Bramsche
(2) Tiere dürfen nicht in die Räume der Stadtbücherei
mitgenommen werden. Ausnahmen regelt die Büchereileitung.
Punkt 1 (Benutzerausweis) des
Gebührentarifs der Stadtbücherei Bramsche
1.3 Ermäßigt 8,00 € (Gültigkeitsdauer 12
Monate) (Schüler, Berufsschüler, Studenten, Schwerbehinderte)
1.4 Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren, Hilfeempfänger nach SGB II und SGB
XII, Freiwilligendienstleistende frei
RM Höveler erläutert die Vorlage.
RM Quebbemann stellt einen Änderungsantrag. Dieser lautet wie folgt:
Die Hilfeempfänger nach SGB II und dem SGB XII sollen weiterhin eine ermäßigte Gebühr zahlen und nicht komplett befreit werden.
Nach einer kurzen Diskussion lässt RV Brinkhus über den Änderungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür
25 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
RV Brinkhus lässt über die Vorlage WP 16-21/0448 mit der Änderung in der Vorlage
WP 16-21/0448-1 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 25 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
10 Enthaltungen