Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Bramsche sowie des Gebührentarifs der Stadtbücherei Bramsche wird wie folgt geändert (Änderungen in rot markiert):

 

 

§ 12 (Sonderregelungen) der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Bramsche

 

(2) Tiere dürfen nicht in die Räume der Stadtbücherei mitgenommen werden. Ausnahmen regelt die Büchereileitung.

 

 

 

Punkt 1 (Benutzerausweis) des Gebührentarifs der Stadtbücherei Bramsche

 

1.3 Ermäßigt 8,00 € (Gültigkeitsdauer 12 Monate) (Schüler, Berufsschüler, Studenten, Schwerbehinderte)

 

1.4 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren,  Hilfeempfänger nach SGB II und SGB XII,  Freiwilligendienstleistende frei

 

 


RM Höveler erläutert die Vorlage.

 

RM Quebbemann stellt einen Änderungsantrag. Dieser lautet wie folgt:

 

Die Hilfeempfänger nach SGB II und dem SGB XII sollen weiterhin eine ermäßigte Gebühr zahlen und nicht komplett befreit werden.

 

Nach einer kurzen Diskussion lässt RV Brinkhus über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                       10 Stimmen dafür

                                                            25 Stimmen dagegen

                                                              0 Enthaltungen

 

 

RV Brinkhus lässt über die Vorlage WP 16-21/0448 mit der Änderung in der Vorlage

WP 16-21/0448-1 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                       25 Stimmen dafür

                                                              0 Stimmen dagegen

                                                            10 Enthaltungen