Beschluss: einstimmig angenommen

RM Rohe trägt sein bisherige Vorgehen vor und begründet seinen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes.

 

Vors. Bergander begründet die Verzögerungen damit, dass die Frage der Haftung nicht beantwortet werden konnte und niemand der Anwohner die Verantwortung übernehmen wollte.

Möglich wäre die Errichtung des Spielplatzes durch die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren.

 

RM Borcherding ist davon ausgegangen, dass die provisorische Errichtung eines Spielplatzes möglich ist und somit keine Bebauungsplanänderung nötig ist.

 

RM Staas-Niemeyer sieht die Änderung des Bebauungsplanes kritisch und begründet anhand dessen Ihre Enthaltung.

 

RM Quebbemann regt an, einen Spielplatz ohne Spielgeräte einzurichten um einen Spielplatz zu schaffen der nicht den formalen Ansprüchen eines Spielplatzes entspricht um somit nicht die Verantwortung übernommen werden muss.

 

Vors. Bergander entgegnet, dass die Verkehrssicherungspflicht immer beim Eigentümer liegt und auch ein Spielplatz der nicht den formellen Ansprüchen entspricht unterliegt diesen Vorschriften.

 

LSBD Greife ergänzt, dass alle Kontrollen dokumentiert werden müssen. Wenn diese Nachweise nicht erbracht werden können, kann es im Schadenfall zu nicht unerheblichen Konsequenzen führen.

 

Abstimmungsergebnis:   10 Stimmen dafür

                                          0 Stimmen dagegen

                                          1 Enthaltung