Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Bramsche.

Die derzeit gültige Satzung und Gebührentarif für die Benutzung der Stadtbücherei Bramsche vom 09.12.1993 (in der Fassung der 4. Änderung vom 05.12.2002) wird dadurch aufgehoben.


Herr Nannen teilt mit, dass bereits in der Ausschusssitzung im Februar über die Arbeit der Bücherei im vergangenen Jahr und u.a. über die erfolgte Renovierung berichtet worden sei. Der Umbau habe sich positiv sowohl in den Rückmeldungen widergespiegelt als auch auf die Besucherzahlen und Ausleihen ausgewirkt. Im Mai habe es ein Landkreistreffen der Bibliotheken in der Stadtbücherei Bramsche gegeben. Die Leiterin der Stadtbibliothek Osnabrück habe bei diesem Treffen berichtet, dass in der dortigen Bibliothek im vergangenen Jahr deutliche Rückgänge in bestimmten Ausleihbereichen zu verzeichnen gewesen seien. Dies sei u.a. auf ein geändertes Nutzungsverhalten der Einwohner zurückzuführen. Aufgabe der Bibliotheken sei es, anhand von verschiedenen veröffentlichten Studien herauszufinden, in welche Richtung sich die Interessen der Bevölkerung bewegen und wie darauf reagiert werden könne. Herr Nannen hebt die Wichtigkeit der Sprachförderung hervor und weist in diesem Zusammenhang auf das 10jährige Jubiläum der Frühförderveranstaltung LOSlesen am 14.11.2018 hin. Des Weiteren habe es anlässlich des Weltalphabetisierungstages am 08.09.2018 eine Fotoausstellung gegeben, welche noch bis zum 22.09.2018 in der Stadtbücherei angesehen werden könne. Eine gute Vernetzung unterhalb der Bibliotheken sei wichtig, um solche gemeinsamen Projekte veranstalten zu können.

 

Herr Nannen erläutert zu der Vorlage WP 16-21/0448, dass die aktuelle Fassung der Satzung einen Gebührenstand aus dem Jahr 2002 habe und eine zeitgemäße Anpassung erfolgen sollte. Er habe sich eine Auswertung aller niedersächsischen Bibliotheken der Größenklasse vergleichbar mit der Stadt Bramsche geben lassen und sei auf dieser Grundlage zu dem Vorschlag der Neufassung des Gebührentarifs gekommen.

 

Herr Nannen teilt mit, dass die Gruppe der Erwachsenen die wichtigste Benutzergruppe bezüglich der Einnahmen darstelle und eine Anhebung des Kostenbeitrages auf 15 € in diesem Vergleich eine verträgliche Gestaltung sei. Im Jahr 2017 habe es 2.026 aktive Nutzer gegeben. Davon seien 944 Nutzer zahlungspflichtig gewesen. Das entspreche etwa 46 %. Von den 944 zahlungspflichtigen Nutzern entfielen 756 auf Erwachsene (80 %), 68 auf Ermäßigte (7 %) und 120 auf Familienausweise (12 %). Wende man den neuen Gebührentarif auf die letztjährigen Nutzerzahlen an, so wären 4.580 € zusätzlich generiert worden. Das entspreche einem Einnahmenplus von 47 %, da sich die bisherigen Gebühreneinnahmen auf ca. 9.700 € beliefen.

 

Aus Sicht von Herrn Nannen sei es in diesem Zuge angebracht, die alte und an manchen Stellen unvollständige Benutzungsordnung der Stadtbücherei zu überarbeiten und modernisieren.  

 

Herr Sieksmeyer stellt fest, dass die Stadtbücherei nicht den Anspruch habe, die Kosten durch die Gebühreneinnahmen zu decken. Vielmehr zähle die Bücherei zur öffentlichen Daseinsvorsorge mit einem gesamtgesellschaftlichen Nutzen durch die Angebote u.a. im Bereich der Sprachförderung. Eine Anpassung der Gebühren sei sinnvoll. Im Hinblick darauf, dass der vom Regelbedarf erfasste Bedarf im Bereich „Freizeit, Kultur, Unterhaltung“ und „Bildung“ prozentual und absolut zwischen den Jahren 2011 und 2018 gesunken sei, schlägt Herr Sieksmeyer allerdings vor, die Gebühr für die Gruppe der Ermäßigten nicht zu erhöhen, sondern bei 5 € zu belassen.

 

Frau Christ-Schneider empfindet die Gebührenerhöhung als ausgesprochen moderat und sinnig.

 

Herr Riepe macht den Vorschlag, unter Punkt 1.3 des Gebührentarifs der Stadtbücherei Bramsche die Hilfeempfänger nach SGB II und SGB XII und die Freiwilligendienstleistende herauszunehmen und unter Punkt 1.4 einzufügen.

 

Frau Christ-Schneider teilt mit, dass die SPD-Fraktion sowohl dem Vorschlag von Herrn Sieksmeyer als auch von Herrn Riepe zustimmen würde.

 

Herr Nannen weist darauf hin, dass es sich bis heute fast ausschließlich um volljährige Schüler und Studenten handele, welche die Ermäßigung in Anspruch nähmen. Bisher habe der Gebührentarif eine Berücksichtigung der Sozialhilfeempfänger unter der Gruppe der Ermäßigten nicht vorgesehen.

 

Herr Sieksmeyer gibt an, sich dem Vorschlag von Herrn Riepe anschließen zu wollen.

 

Frau Wittemann hält die Erhöhung der Jahresbeiträge ebenfalls für moderat, zumal sich im Bereich der Mahnkosten und sonstigen Gebühren keine Veränderung im Vergleich zu dem bisherigen Gebührentarif ergeben habe.

 

Vors. Höveler fragt nach, weshalb unter § 12 Abs. 2 der Benutzungs- und Gebührenordnung „Hunde“ und nicht „Tiere“ allgemein aufgenommen worden seien. Herr Nannen erklärt, dass auf den häufigsten Fall in der Praxis abgestellt worden sei. Es herrscht allgemeiner Konsens, den Begriff „Hunde“ in „Tiere“ zu ändern.

 

Herr Kollenberg ergänzt, dass der 2. Satz des § 12 Abs. 1 auch auf den Abs. 2 übertragen werden sollte, so dass Sonderfälle ebenfalls geregelt werden könnten.

 

 

Abstimmungsergebnis über die Vorlage mit den genannten Änderungen: 11 x  dafür, 0 x dagegen, 0 x  Enthaltung