Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 164 „Industrie- und Gewerbegebiet Eiker Esch“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung einschl. Umweltbericht beschlossen.


LSBD Greife stellt die Vorlage vor und gibt den Hinweis auf ein Gerichtsurteil (vgl. Rn. 71ff. des Urteils vom 15.02.2012 – 10 D 46/10 NE und Rn. 76ff. des Urteils OVG NRW vom 26.06.2013 Az. 7 D 75/11 NE (v. A.RN. 74ff.))

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich für das Gewerbegebiet aus und verweisen auf die Bedeutung für die Stadt Bramsche.

 

RM Quebbemann stört sich an der Aussage des Landkreises, dass eine fehlende Festsetzung der Höhe der baulichen Anlagen zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führt. Er fragt sich, ob dies bei den Bebauungsplänen in der Vergangenheit auch so gelaufen ist und es zu einer Unwirksamkeit der in der Vergangenheit beschlossenen Bebauungspläne führt.

 

LSBD Greife verweist auf die jeweilige Entscheidung der Gerichte. Er sieht für die beschlossenen Baugebiete keine Gefahr, weil dort die Bebauung schon abgeschlossen ist.

 

RM Rohe teilt mit, dass er auf Grund der nicht erfolgten Begrünung der Fassade und des Daches der Vorlage nicht zustimmt.

 

Abstimmungsergebnis:  9 Stimmen dafür

                                      2 Stimmen dagegen

                                      0 Enthaltungen