Beschluss: einstimmig mit Änderungen angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die Neufassung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bramsche in der nachstehenden Fassung.

 


Vors. Rothert benennt die Vorlage WP 16-21/0439 - Neufassung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bramsche und bittet ESTR Willems um Darstellung der Vorlage.

 

ESTR Willems führt die Erforderlichkeit der Neufassung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus. Im Vergleich zur bisher bestehenden Fassung konnte diese verschlankt werden. Neu aufgenommen wurde die Regelung zur Ablagerung von Sperrmüll. Noch bestehende Formulierungsfehler werden den Ausschussmitgliedern durch eine korrigierte Fassung des Entwurfes der Verordnung an die Hand gegeben. ESTR Willems erläutert die wesentlichen Änderungen der Neufassung der Verordnung im Vergleich zur bisher bestehenden Verordnung.

 

RM Marius Thye bittet die Verwaltung bei Überprüfung der Einhaltung des § 3 Nr. 1 der Neufassung der Verordnung, der das Zelten und Übernachten in öffentlichen Anlagen regelt, nicht zu streng zu sein und Jedem eine Übernachtung unter freiem Himmel durch Einrichten eines Lagers für eine Nacht zu zugestehen.

 

RM Marius Thye schlägt vor, § 6 der Neufassung der Verordnung, durch den das Verhalten zu offenen Feuer im Freien geregelt wird zu erweitern, und ein Lagerfeuer auf privaten Flächen in einer eingefassten Lagerstelle zu erlauben. ESTR Willems trägt hierzu vor, dass Brauchtumsfeuer, die sog. Osterfeuer, und das Grillen in entsprechenden Brenngefäßen von dieser Regelung nicht betroffen sind. Auch sind sog. Brenntage zum Verbrennen von Pflanzenabfällen nicht regelbar, da hier bereits durch Landesrecht Regelungen getroffen wurden.

 

ESTR Willems schlägt vor, § 6 der Neufassung um einen entsprechenden Absatz zu ergänzen, der wie folgt lauten könnte. „ Ausgenommen von dieser Vorschrift ist die bestimmungsgemäße Benutzung von hierfür vorgesehenen Grillplätzen, Grillgeräten, Feuerkörben und eingefassten Feuerstellen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.“

 

RM Bei der Kellen bringt vor, dass seitens der SPD-Fraktion eine Beratung des Änderungsantrages zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen könne.

 

ESTR Willems schlägt vor, die Änderungen zu Protokoll zu nehmen und mit dem Protokoll zeitnah zu versenden, sodass Verwaltungsausschuss und Rat nach entsprechender Empfehlung des Ausschusses beschließen können.

 

RM Märkl begrüßt die Verschlankung der Neufassung der Verordnung und fragt, ob Wahlwerbung zum Wahlkampf weiterhin möglich ist und bittet die Verwaltung Anträge auf Sondernutzung der Straße aufgrund von Sperrmüll möglichst formlos in einem einfachen Verwaltungsverfahren abzuarbeiten.

 

ESTR Willems versichert, dass sowohl für Wahlwerbung als auch für die Nutzung der Straße zum Ablagern von Sperrmüll entsprechende Sondernutzungen der Straße seitens der Verwaltung erteilt werden können.

 

Vors. Rothert lässt über die Vorlage WP 16-21/0439 abstimmen. Die Änderungen werden in einer sog. „Strichvorlage“ zusammengefasst und der weiteren Beratungsfolge vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:           10 Stimmen dafür

                                                  0 Stimmen dagegen

                                                  1 Enthaltung