Herr C. Müller nimmt Bezug auf die Ausführungen des Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr Engter, die bereits zu TOP4 vorgetragen wurden, und dem Zustandekommens des Zeitungsartikels, der keine offizielle Pressemitteilung der Stadt Bramsche darstellt.

Er bestätigt die zeitliche Verzögerung des Neubaus zum vorhergesehenen Zeitplan, aufgrund der notwendigen Aufhebung der Ausschreibungen und Geltendmachung und Beseitigung von Mängeln in der Art und Ausführung einiger Gewerke. Hier ist besonders die Ausführung der Fliesenverlegung des Hallenbodens und die Pflasterung des Hofes zu nennen. Zur Klärung, ob auch sicherheitsrelevante Mängel oder lediglich optische Mängel vorliegen, wurde ein Gutachter eingeschaltet. Dieser konnte bereits auch ohne Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens bestätigen, dass die Mängel nicht die Sicherheit gefährden und ein Einzug ins Feuerwehrgerätehaus möglich ist. Bis zur Beendigung der Auseinandersetzung zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen kann und soll der Einzug der Feuerwehr ins Gebäude nicht warten. Kleinere oder optische Mängel können auch während des Betrieb des Gerätehauses beseitigt werden. Grundsätzlich werden weitere kleinere Dinge erst beim Einzug und Inbetriebnahme des Gebäudes auffallen und bedürfen dann einer kurzfristigen Beseitigung. Er sieht die Bezugsfertigkeit des Gebäudes aber dennoch als schon hergestellt an. Einem Einzug stehe nichts mehr im Wege.

 

RM Höveler fragt, ob der verlegte Hallenboden und das Hofpflaster tatsächlicher keiner Nachbesserung oder Austausch bedürfen.

 

Herr C. Müller führt aus, dass die Sicherheit auch mit dem verlegten Hallenboden gewährleistet ist. Vielmehr müsse man sehen, wie die Problematik mit dem Wasser gelöst werden kann. Bei Schlagregen und Westwind drücke das Regenwasser vor bzw. durch das Tor, verteile sich in der Fahrzeughalle und müsse abgeleitet werden. Ausbesserungspflichtige Teile des Hofpflasters sind ausgebessert worden, an anderen Stellen werden Toleranzbereiche eingehalten, die keiner Ausbesserung bedürfen. Er bedauert, dass die Geltendmachung der Mängel und deren Beseitigung so viel Zeit erfordern.

 

RM Marius Thye fragt, inwieweit Firmen, die Gewerke mangelhaft ausgeführt haben von zukünftigen Vergaben ausgeschlossen werden können. 

 

ESTR Willems führt hierzu aus, dass ein Ausschluss von Unternehmen nur bei vorliegender Unzuverlässigkeit möglich ist. Man weise vielmehr bei den Ausschreibungen auf die einzuhaltenden Fristen hin, sodass die Firmen anhand der Fristen das Auftragsvolumen selbständig einschätzen können.

RM Thye bittet das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Engter nun anzuhören.

Vors. Rothert macht mit Zustimmung des Ausschusses von der Möglichkeit der Anhörung von Anwesenden  zum Gegenstand der Beratung Gebrauch und erteilt Herrn Ortsbrandmeister Gausmann das Wort.

Nach Aussage von Herrn Ortsbrandmeister Gausmann liege zur Zeit noch keine Bezugsfertigkeit des Gebäudes vor. Der Einzugstermin ist für den 15.09. terminiert, bis dahin werden seiner Meinung nach die noch fälligen Kleinigkeiten erledigt sein, sodass einem Einzug zum Mitte des Monats nichts mehr im Wege stehe.

Auch Stadtbrandmeister Schnieder bringt seinen Unmut bezüglich des Zeitungsartikels zum Ausdruck und bedauert das vorliegende Missverständnis bezüglich des bevorstehenden Einzugtermines.