Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Die Straße  In der Welle, bestehend aus den Flurstücken 67/36, 58/9, 55/33, 55/25, 55/29,67/50,55/30, 55/37 und 67/54, alle Gemarkung Schleptrup, Flur 20, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 


OBM Görtemöller lässt über den o.a. Beschluss abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                       10 Stimme/n dafür

                                                              0 Stimme/n dagegen                       

                                                              0 Enthaltung/en