Beschlussvorschlag:
Die Straße In der Welle, bestehend aus den Flurstücken 67/36, 58/9, 55/33, 55/25, 55/29,67/50,55/30, 55/37 und 67/54, alle Gemarkung Schleptrup, Flur 20, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
OBM Görtemöller lässt über den o.a. Beschluss abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 10 Stimme/n dafür
0 Stimme/n dagegen
0 Enthaltung/en